Darf ich am 01.01. wirklich noch Feuerwerk anzünden?

5 Antworten

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Das stimmt tatsächlich. Am 31. Dezember (31.12.) und am 01. Januar (01.01.) darf man Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (ab 18 Jahren) anzünden. Eine feste Uhrzeit-Regelung gibt es da allerdings nicht. Ansonsten nicht vom 02. Januar (02.01.) bis 30. Dezember (30.12.).

Das hilft Dir sicher weiter. Ich wünsche Dir einen guten Rutsch in's neue Jahr 2014!

Liebe Grüße, rob96.

Auch dir vielen dank für deine Antwort und einen guten Rutsch ins neue Jahr! :)

Das beruhigt mich zu wissen, dass es an den beiden Tagen keine festgeschriebenen Uhrzeiten gibt, an denen ich Feuerwerk zünden darf und macht mir das "ins neue Jahr feiern" mit Junior gleich wieder mehr freude, zumal wir uns dann morgen Abend sorgenfrei mit unserem Feuerwerk auslassen können. :)

@BlackBurn82

Bitteschön und viel Freude.

Grüße, rob96.

von 31.12 " 18:00 Uhr" bis zum 01.01. "23:59 Uhr" Aber es kommt immer drauf an in welche Wohnsiedlung man Wohnt bzw. wie die Nachbarn ticken. :-)

Je nach Gemeinde ist es anders bei machen Städten ist es 48h erlaubt, also von 31.12 0:00 Uhr bis zum 1.01 23:59 Uhr.

Oder bei strengeren Orten ist es erst ab 18 Uhr an Silvester bis 6 Uhr morgens erlaubt.

Am besten du fragst in deiner Stadt mal nach.

Achja, §23 Abs 2 des 1. Sprengstoffgesetzes besagt folgendes:

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach §7 oder §27, eines Befähigungsscheines nach §20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach §24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ich gehe mal davon aus das er noch klein ist da reicht ja kleines Feuerwerk aus und für üblich ist kinderfeuerwerk eh jahresfeuerwerk und man darf es übers ganze Jahr anzünden oder als alternative dann einfach schon um 18 Uhr wenn man nette Nachbarn hat wird man da auch keine Probleme haben und dunkelrot es ja eh schon recht früh

Junior selbst ist 8 und hat "sein" Kinderfeuerwerk, richtig. Habe aber auch Raketen+Fontänen gekauft, welche ich mit ihm zusammen abfeuern wollte, damit er auch mal aus nächster nähe den Start davon miterlebt und nicht nur "auf gut Glück".

Selbstverständlich zünde ich das "große" zeugs selbst an und lasse es nicht Junior machen! Er freute sich nur tierisch drauf und war ziemlich bedrüppelt als es hies "kein Silvesterfeiern bei Papi" =/

Daher der Gedanke mit dem Nachholen. :)

@BlackBurn82

Einfach mal die Nachbarn fragen.. ich bezweifl das jemand was dagegen hat wenn ihr es vor 20 Uhr macht >. < Und wenn bei euch ne omi wohnt die immer was auszusetzen hat dann Sie einfach mit einbeziehen .. die arme Dame ist einsam und allein und freut sich sicherlich und dann sollte eigentlich auch nichts mehr im Weg stehen (:

man darf ausschließlich am 31.12. und 01.01. feuerwerkskörper zünden. also brauchst du keine sorge wegen einer strafe zu haben. nur vor und nach diesen daten ist es - ausser mit sonder genehmigung - strafbar. also: guten rutsch und morgen feines feuerwerk.

Dankeschön, dir auch einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Habe ganz gewiss nicht vor die Menschheit länger als notwendig mit Feuerwerk zu belästigen und werde ganz gewiss nicht nach dem 01.01. Feuerwerke zünden! :)