Mitspracherecht Eltern in der KITA bei personellen Entscheidungen

2 Antworten

Hallo ohrenschmaus,

wie bereits erwähnt ist für solche Probleme der gewählte Elternbeirat in der betreffenden Gruppe zuständig. Laut dem Kibiz-Gesetz ist die Leitung lediglich verpflichtet den Eltern eine Auskunft zu erteilen - mehr jedoch nicht.

Tipp: Sammelt Stimmen der Eltern (Wichtig! Mit Unterschriften) und kontaktiert mit einem Brief den Träger. Erwähnt besonders, das die Eltern zu dieser Veränderung nicht befragt wurden oder auf Meinungen Rücksicht genommen wurde. Hebt die von dir erwähnten emotionalen Kompetenzen gegenüber den Kindern hervor - dies ist in der Pädagogik auch eine Fachkompetenz!

Ich muss dir allerdings auch leider sagen, das eure Erfolgsaussichten eher gering sind. In diesem Fall, gebt dem Nachfolger eine Chance! Sie/Er kann am wenigstens dafür und denk daran - Kinder in diesem Alter gewöhnen sich schnell an Veränderungen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

esgibt normalerweise einen Elternbeirat der solche Entscheidungen mit dem Kitaträger zusammen vornimmt.