Darf ich als WEG-Eigentümer Einsicht in einen neuen Verwaltervertrag nehmen?

2 Antworten

das ist sicherlich möglich aber was soll die rechtliche Überprüfung bringen - kann mir nicht vorstellen das dort was ungesetzliches steht. Wenn der Beirat unterschreibt ist er gültig.

In der Regel wird der Verwaltervertrag dem Beirat vorab vorgelegt, damit dieser die Möglichkeit hat, diesen entsprechend zu prüfen. Jeder seriöse Verwalter wird Dir aber dennoch die Möglichkeit geben, Einsicht in seinen Verwaltervertrag zu nehmen. Ob Du allerdings das Recht hast, den Vertrag nochmals separat rechtlich prüfen zu lassen, ist eine andere Frage. Denn dafür wird der Vertrag ja bereits dem Beirat vorgelegt.