Darf ich als Vermieter Strom abstellen wenn er auf mich läuft?

5 Antworten

"Eigener Stromzähler: Vermieter muss Rechnung des Mieters nicht zahlen

Dabei spielt es nach Ansicht des BGH keine Rolle, ob dem Stromversorger die Identität seines neuen Vertragspartners – also des Mieters – bekannt ist oder nicht. Die Bundesrichter stellten klar: Nur wer den Strom tatsächlich verbraucht, zahlt dafür. Im vorliegenden Fall hatte jede Wohnung im Haus einen eigenen Stromzähler. Über den fraglichen Zähler konnte also nur derjenige Strom beziehen, der die Wohnung im fraglichen Zeitraum innehatte.

Und das waren die Mieter, nicht der Eigentümer. Daher war ein konkludenter Vertrag zwischen den Mietern und dem Stromversorger zustande gekommen, nicht aber zwischen dem Vermieter und dem Versorger. Folglich konnte der Versorger später auch nicht vom Vermieter verlangen, die Stromrechnung zu begleichen für den Strom, den er selbst gar nicht hatte verbrauchen können."

https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/wohnung-mit-eigenem-stromzaehler-vermieter-haftet-nicht-fuer-stromverbrauch-4918/

Denen würde ich was husten! Ist ja auch bequem, sich an den steinreichen Vermieter zu wenden, der dann die Zeche zahlen soll. Sorry, aber ich glaube, ich spinne...🙈

Da stellt sich bei mir die Frage, warum macht ein Vermieter auf seinen eigenen Namen einen Vertrag für Mieter, wenn doch Netzbetreiber-Zähler vorhanden sind?

Die Versorger müssen die Mieter vom Strom abklemmen. Und du kannst auch den Mietern kündigen bzw. deren Stromrechnungen per Mahnbescheid zukommen lassen.

Leider ist es nicht Dein Strom. Setze den Versorger auf den Topf!

Wichtig ist, dass Du denen damals den Nutzerwechsel mitgeteilt hast, falls es Leerstand gab.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Abstellen wohl nicht aber auf Dich ummelden. Und wann und ob Du dann zahlt....