Mieterrecht Lüftung im Keller?

9 Antworten

Etwas Feuchtigkeit befindet sich in Kellerräumen fast immer. Das ist normal, und das gelegentliche Belüften durch die Kellerfenster reicht da aus.

Bei extremer Feuchtigkeit liegt ein Baumangel vor, und so etwas ist dann ausschließlich ein Problem des Eigentümers, der auf eigene Kosten für Abhilfe zu sorgen hat.

Wenn er ein Gerät einsetzt, daß erhebliche Stromkosten verursacht, dann muß er diesen Verbrauch gesondert erfassen und darf die Kosten nicht auf die Mieter umlegen.

Mir ist ein Fall bekannt, wo Wasser in die Kellerräume eingedrungen war und der Vermieter versucht hat, die Stromkosten für aufgestellte Heizlüfter über die Heizkostenabrechnung in der Rubrik Stromkosten auf die Mieter umzulegen. Dieser Anteil machte 30 Prozent der Heizkosten aus. Der Vermieter blieb in der Folge nicht nur auf diesen Kosten sitzen, sondern zusätzlich auch noch auf einem nicht unerheblichen Teil der sonstigen entstandenen Heizkosten.

Der Vermieter darf nur solche Kosten umlegen, die regelmäßig wiederkehrend entstehen.

Läuft hier nun für ein gewissen Zeitraum ein Entfeuchter, dann sind diese "Betriebskosten" nicht regelmäßig wiederkehrend und somit nicht umlagefähig.

Ich würde den Vermieter mal fragen, wie er diese Kosten aus dem Allgemeinstrom herausrechnen will.

Durchaus möglich, dass an dem Gerät ein Zwischenzähler verbaut ist.

.... natürlich kann so ein Ding monatelang nur, was hat ein Mieter damit zu tun?

Ich kann mir nicht vorstellen daß dieser im Mietvertrag die Übernahme solcher Kosten vereinbart hat.

Der Fragestellerin geht es darum, dass das Gerät einfach am Allgemeinstrom hängen könnte, ohne dass es einen Stromzähler im Gerät gibt, und sie über den Allgemeinstrom den Verbrauch dann mitzahlt. Aber da kann man sich ja beim Vermieter einfach mal erkundigen, wie es geregelt wird.

@Renick

.... in meinen Wohnungen bekommen die Mieter keine Kosten für  Allgemeinstrom aufgebrummt, dies sehen die Gerichte hier bei uns auch gar nicht vor.

@schleudermaxe

Und wer bezahlt bei Ihnen den Strom für den Flur oder die Tiefgarage?

@AchIchBins

.... die Nutzer, in der Kostenstelle Beleuchtung.

 

Ein Entlüfter? Oder ein Entfeuchter? Da wäre ein sehr großer Unterschied dazwischen.

Wenn es wirklich ein Entlüfter ist, der dafür sorgt, dass Feuchtigkeit nach draussen transportiert wird, um den Keller einigermaßen trocken zu halten, braucht dieser nicht so wahnsinnig viel Strom und wird auch sicher nicht das ganze Jahr durchlaufen müssen.

Vorteil: Man hat wohl einen nutzbaren Kellerraum und die Sachen, die man dort lagert, bleiben trocken. Wenn das in dem Haus nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, ist es nicht zu beanstanden, dass ein Entlüfter dafür Strom verbraucht, der den Mietern im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weiter berechnet wird.

Wieviele Eigentümer hat denn das Haus? Hausverwaltung? Das ist Sache der Eigentümer

Das spielt keine Rolle. Die Fragestellerin ist Mieterin. Also hat sie auch ein Recht, sich zu erkundigen, falls sie vielleicht für unwirtschaftliches Handeln mitbezahlen könnte.

@Renick

.... aber erst nach einer Abrechnung darf sie einsehen, zu mehr hat sie ja auch kein Recht.