Darf ich als Mieter einen Briefkasten anbingen?

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Darf ich als Mieter einen Briefkasten anbingen?

Ja, wenn Du folgendes gemacht hast:

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Neben der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden, solange der Mangel besteht.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen. __________________________________________________________________________

Es solllte aber bei einem Kauf eines Briekasten darauf geachtet werden, dasser zu den anderen Briefkästen, falls welche vorhanden sind, passt.

Und kein Luxusmodell.

MfG

Johnny

hoermirzu  07.02.2015, 12:15

Der Vermieter muss Dir mit der Whg, einen Briefkasten zur Verfügung stellen!

johnnymcmuff  07.02.2015, 12:17
@hoermirzu
Der Vermieter muss Dir mit der Whg, einen Briefkasten zur Verfügung stellen!

Richtig,.

Wenn er es aber nicht man und eine gesetzte Frist verstrichen ist, macht man die Ersatzvornahme.

Imager hat Dir die richtige Antwort geliefert. Wenn Du die Zeit bis zur Anbringung durch den Vermieter überstehst, besteht zunächst auch kein weiterer Handlungsbedarf. Was aber, wenn nicht oder wenn der Vermieter sich weigert, einen Briefkasten anzubringen.

Natürlich kann er darauf bestehen, dass die Fassade nicht beschädigt wird. Stattdessen könnte man einen Pfosten einrammen oder eingraben und daran einen Briefkasten befestigen oder provisorisch an einem Zaun, sofern vorhanden. Möglichkeiten eben, die keine Schäden nach sich ziehen.

Geht das alles nicht und willst Du wegen Briefgeheimnis nicht bis dahin warten, miete Dir ein Postfach oder stelle einen Nachsendeantrag, also dass die Post für Dich vorüber gehend an anderer Adresse ausgeliefert wird. Die Kosten dafür kannst Du dann dem Vermieter in Rechnung stellen, wenn er seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen will.

Mieter haben Anspruch auf einen Briefkasten. Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) umfasst der Begriff „vertragsgemäßer Zustand der Mietsachen“ auch, dass jedem Mieter ein eigener Briefkasten zur Verfügung steht, so dass sichergestellt ist, dass die Post den Mieter auch erreicht.

http://www.mieterbund.de/index.php?id=342

Allerdings rate ich von eigenmächtiger Anbringung vorerst ab.

Mahne den fehlenden BK nachweisbar per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung beim Vermieter an.

Wenn er dem nicht nachkommt kannst Du einen BK anbringen lassen oder selbst anbringen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen.

Selbstverständlich hast du einen Anspruch auf einen eigenen Briefkasten nach DIN Norm, der einen DIN C4-Umschlag aufnehmen kann. Und dem telefoniert man nicht hinterher, sondern setzt dem Vermieter zugangssicher (Einwurfeinschreiben) schrfitlich eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung:

"... als Vermieter trifft sie die Obliegenheit, geeignete Vorkehrungen für den Zugang mietvertraglich relevanter Erklärungen derart zu unterhalten, einen mit meinem Namen beschrifteten Briefkasten nach DIN-Norm zur Aufnahme von Sendungen im Format DIN C4 bereitzustellen.

Sie sind daher aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens einen geeeigneten Briefkasten zu installieren, wobei Ihnen der Montageort, einheitliche Gestaltung zu vorhandenen Briefkästen und Beschriftung überlassen bleibt.

Nach fruchtlosem Fristverlauf werde ich allerdings selbst einen Breofkasten montieren und die Kosten mit der übernächsten Mietzahlung verrechnen."

G imager761

Sicherlich hat jeder das Recht zu einem Briefkasten. Wird aber erst mal der Rechtsweg bestritten, dann ist es mit der "Ruhe" vorbei. Ich finde, man muss das Gespräch mit dem Vermieter suchen.