Darf ich als Kleinunternehmer in Einnahmenüberschußrechnung (EÜR) Benzinkosten, Kfz-Reparatur, Kfz-Haftpflichtversicherung als Betriebsausgaben angeben?

3 Antworten

Wenn Dein Auto ein Betriebsmittel ist (das ist zwingend so, wenn du mehr als die Hälfte für deinen Betrieb fährst; das geht auch darunter), dann kannst Du alle Kosten fürs Auto als Betriebsausgaben angeben.

Wenn dein Auto ein Betriebsmittel ist, dann kannst du den ganzen Wert des Autos als Betriebsausgabe absetzten.

Wenn das Auto ein Betriebsmittel ist, dann  musst Du aber privaten Anteil am Autofahren versteuern. Das geht mit der "1%-Methode" oder mit einem Fahrtenbuch.

fra1ge 
Fragesteller
 24.05.2019, 16:32

Ich benutze das Auto fast (nur sehr wenige private Nutzung) nur für die Arbeit .

Fahrtenbuch führe ich nicht.Über die 1% -Methode würde ich gerne mehr erfahren.

Bemerkung: Das Auto ist auf meinen Bruder geschrieben, deshalb mit dem "eigenen" Auto ist nicht rechtlich gemeint.

Hugito  24.05.2019, 16:38
@fra1ge

"Auf den Bruder geschrieben": Maßgeblich ist das zivilrechtliche Eigentum. Auf wen es versichert ist oder wer als Halter bei der Zulassungsstelle gemeldet ist, ist was anderes.

1% Methode: Man nimmt den Listenneupreis des Autos. Wenn der z.b. 20000 Euro beträgt, dann muss man für private Fahrten jeden Monat 1 %, also 200 Euro wie ein zusätzliches Einkommen versteuern. (Man erhöht das zu versteuernde Monatseinkommen um diesen Betrag.).

Dafür kannst du alle Ausgaben für das Auto (Kaufpreis, Reparaturen, Reifen, Öl, Versicherung, KFZ-Steuer, Kosten Waschanlage, Sprit,....) als Betriebsausgaben absetzen. Und Du darfst dann das Auto privat ebenfalls nutzen (dafür musst Du die 200 Euro pro Monat versteuern.)

fra1ge 
Fragesteller
 24.05.2019, 16:52
@Hugito

Ich weiß nicht , ob das Auto ein zivilrechtliche Eigentum für mich ist.Ich weiß nur, daß ich das Auto von meinem Bruder nutzen darf, weil er es mir erlaubt.

Ich habe gerade gelesen, daß die 1%-Methode Nachteile haben kann, wenn man ziemlich wenig das Auto privat nutzt oder das Auto alt ist. Bei mir ist beides der Fall. Heißt das , daß die Nutzung der 1%-Methode sogar Unkosten produzieren kann?

Wäre dann in meinem Fall die Fahrtenbuchführung besser?

Hugito  24.05.2019, 17:25
@fra1ge

Das Auto sollte Dir selber gehören. Sonst wird das kompliziert. Vielleicht kannst Du es deinem Bruder abkaufen. Dann könntest Du den Kaufpreis als Betriebsausgabe absetzen.

Es stimmt, die 1% - Methode ist ungünstig, wenn das Auto schon alt ist oder wenn man privat sehr wenig fährt. (Eigentlich ist die 1% Methode besonders gut für neue, teure Autos, wenn man fast die Hälfte privat fährt.) In deinem Fall ist das Fahrtenbuch besser.

Die Fahrtenbuch - Methode funktioniert so: Das Auto muss auch Betriebseigentum sein. Alle Rechnungen fürs Auto sind auch hier Betriebsausgaben. Am Jahresende rechnet man aus, was das Auto das Jahr über gekostet hat.( Sprit, Reparaturen, ... und jährliche Abschreibung= das ist das was das Auto in diesem Jahr weniger wert wurde, durch Alterung.) Man führt ein Fahrtenbuch. Achtung: strenge Vorschriften: bei jeder Fahrt, Stand Anfangskilometer, gefahrene Strecke, Entkilometer, ...Bei einer Prüfung prüft das Finanzamt genau, ob das Fahrtenbuch richtig geführt wurde!) Am Jahresende schaut man: Wie viele Kilometer wurden privat, wie viele geschäftlich gefahren. Z.B. 10% privat, 90 % geschäftlich. Dann werden die Jahreskosten fürs Auto aufgeteilt, nach diesen Prozentsätzen. Man muss dann (wie hier im Beispiel) die 10% der Jahreskosten als privates Einkommen versteuern.

Ja, das ist ja schließlich auch der Sinn einer EÜR: die betrieblichen Ausgaben zu erfassen.

Aber nicht die Privatnutzung vergessen. Wenn Du kein Fahrtenbuch führst, ist 1% des Brutto-Neupreises des Autos als geldwerter Vorteil zu berücksichtigen, und zwar jeden Monat.

Dafür musst du ein exaktes Fahrtenbuch führen, damit der private und der gewerbliche Anteil auseinandergebröselt werden können. Du darfst nur die Dienstfahrten geltend machen.