Hartz IV, KFZ-Anzahlung und EKS

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Ich würde etwas ganz anderes machen:

Wenn das KFZ nachweislich für die selbständige Tätigkeit benötigt wird (was bei mir als 50% geschäftlicher Nutzung nachweisbar sein dürfte), sollte er sich eine Kredit-Ablehnung seiner Bank besorgen und damit wiederrum Darlehen/Zuschuss nach § 16c SGB II beantragen - 10.000 max. sind möglich, 5.000 sollten aber auf jeden Fall drin sein

Damit bekomt er schon einen ordentlichen Gebrauchtwagen und das beste daran:

- als Darlehen ist es zinsfrei

- die Raten schmälern auf Monate bzw. Jahre sein EKS-Ergebniss uind bringen ihm "mehr Leistung

Habe grade das Profil gesehen - in Schleswig-Holstein ist es nicht unüblich, 50% des benötigten Kapitals als Zuschuss (nicht rückzahlbar) und 50% als zinsloses Darlehen zu gewähren - billiger kommt er nicht an ein Auto

 

Die Sonderzahlung gehört genau so wie die Leasing-Raten zu den Betriebsausgaben. Vermindert also das Betriebsergebnis.

Das ist eine rein steuerliche Auffassung, die ARGE kann das anders sehen (muss sie aber nicht)