Kann mir jemand simpel zu meinen 2 Szenarien den Abzug "neu für alt" in der Kfz Versicherung erklären?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zu frage 1:

Du musst in jedem Fall nichts selbst zahlen, von dem Schaden den der Unfallgegner hat. Die Versicherung zahlt alles, was rechtlich zu zahlen ist und wehrt alle weiteren Forderungen gegen dich ab.

zu frage 2:

wenn deine Reifen abgefahren sind, dann bekommst du nur den Zeitwert. Das bedeutet, du musst für neue Reifen selbst einen Teil zahlen. Dafür hast du danach auch bessere Reifen als vorher.
wann immer du nachher besser stehst als vorher, wirst du einen Teil selbst tragen müssen. Gewinn durch selbst verursachten Unfall sollst du nicht machen.

zu frage 3:

die Vollkasko zahlt deine Schäden, an denen du selbst schuld bist.

die Teilkasko zahlt deine Schäden, die an deinem Auto ohne dein Verschulden entstehen. (Hagel etc. )

VitaMalz323 
Fragesteller
 28.11.2021, 11:57

Vielen lieben Dank. Endlich mal eine ganz tolle auf den Punkt gebrachte und sehr verständliche Antwort die sich auf meine Fragen bezieht!

1.) Aber wenn jemand mir reinkracht, könnte dann die gegnerische Versicherung sagen wir zahlen nur den Zeitwert der Reifen des Geschädigten und ich bleibe auf den Kosten für den Aufpreis der neuen Reifen sitzen?

2.) Wenn Vollkasko meine Schäden am eigenen Wagen bei selbst verschuldetem Unfall zahlt und bei Teilkasko nicht und ich aber in meinem Vetrag Teilkasko habe, dann ist es doch Wurscht ob die "neu für alt" im Vertrag stehen haben oder? Das "neu für alt" bei Verschleißteilen würde ja nur bei Vollkasko Sinn machen und nicht bei Teilkasko.

AnglerAut  28.11.2021, 13:00
@VitaMalz323

Zu 1.

korrekt. Es gilt, dass du nach einem Ausgleich nicht mehr haben darfst als davor.

vorher alte abgenutzte Reifen, nachher neue Reifen ist eine Verbesserung und muss ausgeglichen werden.

zu 2.

die Versicherung kann per Vertrag von der Regelung zu deinen Gunsten abweichen. Also man kann vereinbaren, dass dir deine Versicherung dann die neuen Reifen komplett zahlt.

VitaMalz323 
Fragesteller
 28.11.2021, 13:09
@AnglerAut

So will ich es auch machen. Ich will alt für neu aus dem Vertrag raushaben und ebenso keine Selbstbetiligung in Höhe von 150 euro zahlen. Das kann ich Online auch so anklicken. Der Beitrag erhöht sich nur minimal.

1.) Wahnsinn mir fährt jemand rein und ich soll dann noch bei meinem eigenen Wagen für neue Reifen oder Auspuff drauf zahlen obwohl er mir reingefahren ist? Dachte immer die gegnerische Versicherung zahlt alles. 2.)Aber das gilt nur auf Kupplung, Auspuff, Bremsen und Reifen stimmts?

3.) Wenn ich alt für neu aus dem Vertrag abwähle und die gegnerische Versicherung zahlt nur den Zeitwert der Reifen, dann würde meine Versicherung den Aufpreis der Reifen übernehme oder?

AnglerAut  28.11.2021, 13:38
@VitaMalz323
  1. Kommt auf die Sichtweise an.

Angenommen, ein Reifen kostet dich 120€ und du musst ihn alle 3 Jahre erneuern. Dann kostet dich der Reifen im Jahr 40€.

Wenn du jetzt nach 2 Jahren einen neuen Reifen bekommst, dann ist das für dich 80€ wert, weil er jetzt ja wieder 2 Jahre länger hält. Entsprechend ist es nur fair, wenn du diese 80€ dann auch zahlen musst.

  1. Wenn dir ein fremder ins Auto fährt, dann hat deine Versicherung damit nichts zu tun. Entsprechend kommst du in dem Fall nicht darum herum diese Kosten zu tragen. Ist auch nicht versicherbar.
schleudermaxe  28.11.2021, 14:03
@VitaMalz323

Wers glaubt, natürlich gilt der Abzug, wenn er denn vereinbart wurde, warum auch immer, auch bei Teilkasko-Schäden.

Und natürlich bezahlt eine gegnerische Versicherung Deinen Schaden, also alles, was sollten die Abziehen dürfen?

Aber egal, Dir gefällt es endlich, dann ist ja alles gut.

schleudermaxe  28.11.2021, 14:07
@AnglerAut

Quatsch mit Sauce, der Gegner bezahlt den Schaden, komplett, und es werden weder alte Reifen noch alte Auspuffanlagen noch alte Lacke aufgetragen.

AnglerAut  28.11.2021, 14:18
@schleudermaxe

Vielen Dank für deinen völlig unqualifizierten Beitrag.

VitaMalz323 
Fragesteller
 28.11.2021, 14:31
@AnglerAut

irgednwie habe ich Schwierigkeiten dein Beispiel zu verstehen. Wenn ich neue Reifen bekomme nach 2 Jahren dann sind die doch wieder 120 euro Wert und nicht 80euro. Dieser müsste auch nach deinem Beispiel wieder 3 Jahre halten und nicht 2.

Wenn mir jemand reinfährt nach 2 Jahren dann hätten meine Reifen aber noch einen Rest Zeitwert von 40 Euro. Das ist das was die Versicherung zahlt und ich dann bei neuen Reifen die 80 euro drauf. So macht es für mich Sinn

Wenn mir jemand reinfährt bleibe ich doch nicht auf die Kosten sitzen, schließlich ist mir jemand reingefahren. Das zahlt ja die gegnerische Versicherung. Abzüglich Zeitwert für Verschleißteile

AnglerAut  28.11.2021, 14:34
@VitaMalz323

Restwert 40€. Neuwert 120€. Deswegen 80€ draufzahlen.

Aber dein Beispiel passt.

VitaMalz323 
Fragesteller
 28.11.2021, 14:41
@AnglerAut

1.) Aber dieses "neu für alt" abzuwählen macht doch nur bei Vollkasko Sinn da bei Teilkasko sowieso die Versicherung absolut nichts übernimmt bei selbst verschuldetem Unfall. Also könnte ich es theoretisch bei Teilkasko drin lassen und mir 7 Euro Beitrag im Jahr sparen

2.) Wenn mir jemand reinfährt und ich aber immer noch fahrtauglich bin und der Schaden nicht behoben werden müsste, ich aber die Schadenshöhe ermitteln muss um diese Summe von der gegnerischen Versicherung einzufordern, bleibt mir nichts anderes übrig einen KFZ Gutachter zu bestellen. Wer zahlt diesen Gutachter dann? Ich als Laie kann ja keine pauschale Schadenssumme mir ausdenken

AnglerAut  28.11.2021, 14:49
@VitaMalz323
  1. Teilkasko greift halt bei höher Gewalt. Ich selbst habe meine Teilkasko bisher 4 mal bemüht, meine Vollkasko noch nie.
  2. Den Gutachter zahlt der Gegner. Du dürftest dir (wenn es sich nicht nur um einen Bagatellschaden handelt) sogar von Anfang an einen Anwalt auf Kosten des Gegners nehmen.
VitaMalz323 
Fragesteller
 28.11.2021, 14:58
@AnglerAut

Sage ich ja meine Rede. Teilkasko bei höherer Gewalt/Wild und Vollkasko mit dem Zusatz Schäden am eigenen Wagen, selbst wenn ich Schuld habe. Daher macht es nur Sinn da neu für alt abzuwählen. Bei Teilkasko hat das nichts zu suchen. Macht ja keinen Sinn.

Ps. Wenn ich jemanden reinfahre dann zahlt meine Versicherung nur den Zeitwert der Reifen. Der Geschädigte hätte Pech und müsste den Rest selbst zahlen?

Wenn es sich um einen kleine Delle, Loch in der Heckstoßstange, Kratzer usw. handelt da würde die gegnerische Verischerung den Gutachter nicht zahlen weil nicht angemessen oder?. Aber irgendwie muss ich ja Geld für den Schaden erhalten. Reicht da ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt auch aus? Wie soll ich sonst den Schadenswert ermitteln?

AnglerAut  28.11.2021, 15:01
@VitaMalz323

Das einfachste Vorgehen:

Wenn du Schaden durch einen anderen Autofahrer hast, rufst du die gegnerische VErsicherung an, schilderst die Situation und fragst was du machen sollst.

Die sagen dir dann:

In dem Fall reicht uns ein Kostenvoranschlag oder hier brauchen wir einen Gutachter. Dann beauftragst du die Werkstatt oder den Gutachter deiner Wahl und schickst der Versicherung das ganze zu.

Wenn sie sich irgendwann querstellen, gibst du die ganze Sache einem Spezialanwalt und sagst dem, er soll sich um alles kümmern.

VitaMalz323 
Fragesteller
 28.11.2021, 15:06
@AnglerAut

Prima :) und meiner Versicherung muss nicht Bescheid geben oder melden das mir jemand reingebrettert ist?

AnglerAut  28.11.2021, 15:10
@VitaMalz323

Nein, die interessiert das nicht. Sie helfen dir aber weiter, wenn du Fragen zum vorgehen hast oder geben dir die Nummer von anderen Versicherung.

VitaMalz323 
Fragesteller
 28.11.2021, 15:14
@AnglerAut

Aber niemals würde die Versicherung sagen ja holen Sie einen Gutachter. Die wissen doch genau das wenn ich meinen hole er zu meinen Gunsten ein klein wenig mehr schätzt als wenn es deren Gutachter ist. Wenn die Ihren holen wollen und ich mit der Summe nicht einverstanden bin und dann meinen hole, wer zahlt dann meinen Gutachter? Ich bin nicht verpflichtet deren Gutachter zu nehmen

schleudermaxe  28.11.2021, 15:35
@AnglerAut

Auch hier völlig daneben, die eigene kann gar nichts, wie auch?

AnglerAut  28.11.2021, 15:37
@schleudermaxe

Dir steht es frei die Frage selbst zu beantworten. Meine Antworten sind alle richtig, entsprechend gehe ich auf deine Zwischenrufe nicht weiter ein.

VitaMalz323 
Fragesteller
 29.11.2021, 08:55
@schleudermaxe

Schleudermaxe du musst dich wirklich besser ausdrücken. Ich habe keins deiner 1 Satz Antworten verstanden. Ich frage mich ob das Sinn macht das du hier im Forum angemeldet bist.

schleudermaxe  29.11.2021, 09:21
@VitaMalz323

Dafür kann ich nichts. Das liegt auch nicht bei mir, wenn ich Deine vielen Nachfragen so sehe.

Warum gehst Du nicht einmal einfach zu einem Berater, den es doch in fast jedem Kaff gibt, anstatt in einem Onliner, den Du nicht verstehen willst, rumzuwuseln?

Die sind doch zudem meist auch noch teurer. Ist mir aber letztendlich auch egal, ich falle jedenfalls nicht rein.

Verschleißteile sind doch niemals Bestandteile einer Kfz-Versicherung! Deshalb bieten wenige Versicherer auf Antrag hierfür eine separate Reifenversicherung an innerhalb der Kaskoversicherung wie z.B. hier:

Bild zum Beitrag

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Recht, Auto und Motorrad, Rechtslage)
VitaMalz323 
Fragesteller
 29.11.2021, 09:02

Ich konnte bei der Onlineversicherung "Verzicht neu für alt" anklicken was mich dann 7 euro mehr kostet. Sprich wenn ich das anklicken kann, dann kommen die für die Reifen Auspuff Bremsen beim Unfall im Vollkasko Tarif doch voll dafür auf.

Bei Teilkasko macht das doch keinen Sinn da Sie sowieso Schäden am eigenen Wagen bei Selbstverschuldung nicht übenommen wird. Da ist nur Elementarschäden, Höhere Gewalt, Marderbiss und Wildschaden abgedeckt.

Ich will nur einen Teilkasko Tarif daher kann ich ruhig neu für alt stehen lassen, da dies nur bei Vollkasko proftabel ist

siola55  29.11.2021, 12:22
@VitaMalz323

Auch Diebstahl ist in der Tk mit abgesichert! Werden nur die Reifen gestohlen, dann hast du bei den meisten Versicherern ein Problem :-((

Der Passus Neu für Alt gilt nur für die Kasko. In der Haftpflicht wird eh nur Zeitwert erstattet.

Aber beim Reifen und Auspuff zahlt meine Versicherung nur den Zeitwert und den Rest der neuen Reifen und Auspuff ich aus eigener Tasche???

Ja.

VitaMalz323 
Fragesteller
 29.11.2021, 08:47

Ja aber nur bei Vollkasko oder nicht? Denn Vollkasko werden Schäden am eigenen Fahrzeug auch bei selbstverschuldeten Unfall übernommen. Da macht es Sinn das die Verischerung sagt neu für alt

Bei Teilkasko macht neu für alt keinen Sinn da Sie sowieso keine Schäden am eigenen Wagen beim Verkehrsunfall übernehmen.Nur Elementarschäden, Höhere Gewalt, Marderbiss und Wild. Oder sehe ich das falsch?

Valnar52  29.11.2021, 12:05
@VitaMalz323

Natürlich auch bei TK, denn da können ja ebenso Schäden am Fahrzeug entstehen...