Azubi:Wer haftet für verursachten Schaden?

12 Antworten

Deine eigene Haftpflichtversicherung würde dafür auch nicht eintreten. Sie würde dich höchstens gegen den ungerechtfertigten Anspruch verteidigen.

Dein Chef hat scheinbar seine Betriebshaftpflicht nicht bezahlt.

Man kann dir nur raten, wenn du noch in der Probezeit bist, dir schnellst möglich eine andere Ausbildungsstelle zu suchen. Dabei wäre dir die Handwerkskammer behilflich.

Dein Chef hat scheinbar seine Betriebshaftpflicht nicht bezahlt.

Deine hellseherischen Fähigkeiten sind wie immer überaus beeindruckend!

@NamenSindSchwer

Vielleicht hat er auch gar keine.

Was sollte es sonst für einen Grund geben. einen normalen Schaden nicht zu melden?

@Bensi2013,

Tatsache ist doch, dass du noch Auszubildender bist, also nur bei Vorsatz haften würdest. Die Reparatur hat also nichts mit dir zu tun.

Der Kunde will das Ganze natürlich über die Versicherung laufen lassen.

Diesen Hinweis verstehe ich nicht. Es handelt sich ja hier nicht um einen Vollkasko-Schaden.  Sondern um einen Schaden durch die Kfz-Werkstatt, den die Werkstatt ausbessern muss.

Die Betriebshaftpflichtversicherung der Kfz-Werkstatt würde hier auch nicht leisten.

Selbst wenn du eine Privathaftpflichtversicherung hättest, würde diese in diesem Fall auch nichts zahlen.

Gruß Apolon

Jede Firma hat eine Betriebshaftpflicht-Versicherung! Für Schäden, die Dir als Azubi in dieser Firma passieren, sind die also abgesichert und das ist auch gesetzlich so vorgeschrieben! Klar, dass Dein Chef nicht gerade begeistert ist über Dein Mißgeschick, aber die Firma muß dafür haften! Wie er sich nun mit dem Kunden auseinandersetzt, ist daher auch seine Angelegenheit! Unabhängig davon würde ich Dir aber raten, Dich für die Zukunft auch für andere etwaige im privaten Leben verursachte Schäden mit einer Privathaftpflicht abzusichern! Solange Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast (auch nicht in einer anderen Branche) bist Du auch automatisch noch in der Privathaftpflicht Deiner Eltern versichert! Darüber würde ich mich mal informieren!

Der Kunde hat Anspruch auf Entschädigung... aber dein Chef darf und kann durchaus den schaden selbst regulieren. Ob die Versicherung es zahlt oder der Betrieb aus eigener Kasse sollte dem Kunden egal sein. Er kann dich froh sein das der chef es schnell beheben möchte. Verstehe den Aufstand des Kunden nicht.