Darf ich als 17-jährige mit einem 25-jährigen Sex haben?

20 Antworten

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OMG, dei Antworten zu dieser Frage lösen bei mir nur einen akuten Wunsch aus...

Kopt -> Tisch

Kopt -> Tisch

Kopt -> Tisch

Kopt -> Tisch

Danke, jetzt gehts wieder.

Also...

Hallo liebe(r) JeTaimeCherieS,

Du darfst!

Und für all die anderen, die hier falsche Antworten geben:

Sexuelle Handlungen sind strafbar, wenn

a) einer der Partner unter 14 Jahre ist

- GRUNDSÄTZLICH IMMER! (StGB §176)

Aber: Sind beide Partner unter 14, entfällt die Strafbarkeit wegen mangelnder Strafmündigkeit!

b) einer der Partner unter 16 Jahre ist UND

- zwischen den Personen ein Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht (StGB §174 (1))

- der Partner über 21 ist UND "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" ausgenutzt wird UND jemand Strafantrag stellt (StGB §182(3))

c) einer der Partner unter 18 Jahre ist UND

- eine Abhängigkeit durch ein Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis ausgenutzt wird (StGB §174 (1)) (bitte den dezenten Unterschied zu o.g. Tatbestand beachten!)

- eine Zwangslage ausgenutzt wird (StGB §182 (1))

- dafür Geld gezahlt wird (StGB §182(2))

P.S: Das ist zumindest die Gesetzeslage in Deutschland. Wenn Du aus einem anderen Land kommst, hättest Du das doch sicher erwähnt, oder?

P.P.S: Und bitte die Verhütung nicht vergessen, wir haben hier schon viel zu viele "Bin ich schwanger"-Fragen.

Apfelkind1986  03.06.2015, 10:35

Einzig korrekte und ausführlich begründete Antwort.

Libertinaer  03.06.2015, 18:37
@clemensw

Ich frage mich nur, warum Du den einzigen Fehler, immer und immer wieder machst, obwohl ich dich darauf hingewiesen habe?

Sind beide Partner unter 14, entfällt die Strafbarkeit wegen mangelnder Strafmündigkeit!

Das ist zwar richtig, aber irreführend. Denn wenn ein Kind einem anderen Kind sexuelle Gewalt antut, dann ist das natürlich illegal und wird ja ggf. dennoch gerichtliche Konsequenzen haben - nur eben keine strafrechtlichen.

Einvernehmlicher U14-Sex ist hingegen überhaupt nicht illegal - inkl. des Umstands, dass (ja strafmündige) Eltern ihn auch ausdrücklich fördern dürfen.

DudaDas  06.06.2018, 16:30

Danke so war meine Deaktion auch und ich hätte exakt das gleiche geantwortet hast mir zeit und nerven gespart danke

Solange es freiwillig ist und er dich nicht dazu drängt ist doch alles ok :) und wenn du es niemanden erzählst wird das doch sowieso niemals jemand erfahren

Ja, hier ist mit keiner Strafandrohung für einen Beteiligten von Seiten des Strafrechts zu rechnen, wenn es allein um die Altersfrage geht.

Es ist vollkommen legal.

Die Gesetze zu dem Thema sind leider recht kompliziert formuliert. Grundsätzlich kann man sagen, dass man ab 14 Jahren mit jedem Sex haben dürfte. Dies wird dann aber wieder durch etliche Bestimmungen beschränkt. Es darf kein Ausnutzen von mangelnder sexueller Selbstbestimmung, keine Zwangslage und keine Prostitution vorliegen. Außerdem dürft ihr nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen.

Es ist ein wenig kompliziert, aber der von dir genannte Fall ist nicht strafbar, da ihr die Bedingungen die nötig sind, damit es legal ist erfüllt.

DudaDas  06.06.2018, 16:39

Nein Personen über 21jahren dürfen nur und zwar ausschließlich sex mit personen ü18haben. Mit einer 14jaehrigen nicht da sie unter 16ist und kein bzw. Ein eingeschränktes „recht auf sexuelle selbstbestimmung“ hat. Tja pech, leider falsch deine Antwort

Libertinaer  06.06.2018, 17:11
@DudaDas

Die Antwort hätte genauer ausfallen können, dies mit berücksichtigt war sie korrekt. Dein Komnentar hingegen war falsch - nur kürzer als dein epic fail an anderer Stelle hier.

Ja

Wenn er dich nicht bezahlt oder Dein Lehrer ist , ist es legal

Von 16 bis 100 Sex haben ist in D legal

Sogar schon ab 14 wenn keine mangelnde Reife vorliegt

Vgl . 176 StGB