Darf ich abhauen?

6 Antworten

Das kommt darauf an, das alleinige ahhauen ist nicht strafbar. Werden dabei aber z. B. Ordnungwidrigkeiten begangen (rote Ampel etc.) oder gar Straftaten (Unfall mit Verletzten) wird das natürlich entsprechend bestraft.

Sieh in den Bußgeldkataog, wieviel €€€  Du für Geschwindigkeitsübertretung abdrücken müßest.

Ich kann mir vorstellen, dass "Weglaufen" nicht strafschärfend gewertet werden kann, da der Gesetzgeber an mehreren Stellen (zB §§ 55, 136 StPO) im Gesetz deutlich macht, dass niemand verpflichtet ist, an seiner eigenen Überführung "mitzuwirken".

Im Straßenverkehr:

Wenn bei der Flucht vor der Verkehrskontrolle kein anderer gefährdet
oder geschädigt wurde, läge allein in der Missachtung des Haltegebots
eine Verkehrsordnungswidrigkeit (§ 36 V StVO) vor. Bußgeld 50 € und 3 Punkte.


Wenn du geschnappt wirst, ist das "Gesprächsklima" natürlich ein anderes. Ich bin sicher, die Polizei wird dich dann genauer unter die Lupe nehmen, wahrscheinlich werden Handschellen klicken (wg. Fluchtgefahr), etc.

Gar nichts. Das fliehen vor der Polizei ist nicht strafbar. Im Straßenverkehr stellt es unter Umständen (nicht immer) lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.