450 euro minijob?

5 Antworten

Ich bin mir nicht sicher, wie Du das genau meinst - ich geh einfach mal davon aus, dass Du entweder ARBEITSLOS bist und einen 450€ MINIJOB hast und nur wissen willst, ob Du Abzüge vom ALG1 oder ALG2 bekommst? ODER unter "Abzüge" die Sozialversicherung meinst...

Oder was meinst Du mit "wenn man diese grenze überschreitet muss man abgeben und zahlen das ist mir klar"

1.) Bei einem Minijob zählt die Jahresverdienstgrenze von 5400€, d.h.: 
Du kannst a) mehr als 450€ verdienen, da 450€ nur der Durchschnitt sind und b) abgezogen wird über 5400 quasi "nachträglich" die Sozialversicherung - die ist nämlich NUR dann fällig, wenn die 5400€ überschritten werden.

2) Wenn Du ALG-Empfänger bist, kannst Du auch einen Minijob machen, dann gibt es aber Abzüge, aber auch Freibeträge. Außerdem dürftest Du nur 14,9 Stunden arbeiten... 

Was meinst Du also mit "abgeben und zahlen"? an wen abgegeben? an wen zahlen?

also ich erklär dir mal meine situation: ich bin 20 jahre alt und suche eine ausbildung(bekomme auch immer angebote wo ich eine bewerbung hinschicke also ausbidungssuchend) nebenbei arbeite ich halt bei diesen minijob.

ich bekomme weder arbeitslosengeld oder sonst was und mit diesen ganzen abzügen alg oder wie das alles heist kenne ich mich 0 aus.

die frage ist jz halt was in meiner situation zutrifft. wenn ich jz mal einen ganzen monat garnicht gearbeitet habe den anderen dann um die 300 euro gemacht habe und jz für diesen monat so um die 570 euro mache ob dann von diesen 570 dann irgendetwas abgezogen wird. da man nur bis 450 euro verdienen sollte.

mit dieser jahresverdienstgrenze hast du was interessante angesprochen.

ist es also jz ok wenn ich für diesen monat 570 euro mache ohne das mir davon was abgezogen wird sei es sozialversicherung oder sons was?

@angelovieri

Verstehe:
Du suchst eine Ausbildung, hast aber noch keine. Also arbeitest Du NUR in diesem einen Minijob (gewerblich?), hast den Anstellungsvertrag unterschreiben (weil Minijob=Anstellung) und bist bei der Bundesknappschaft (Minijobzentrale) durch Deinen Arbeitgeber gemeldet worden (Pflicht des Arbeitgebers).

Dann gilt immer noch:
Du darfst einen Monat 300€ verdienen, den anderen Monat 570€ und im Dezember besipielhaft 0€ - also unterschiedlich und auch mal über 450€ (aber natürlich nicht regelmäßig).
Ob von Deinem Gehalt was für die Sozialversicherung abgezogen wird, hängt immer noch von Deinem Jahresverdienst ab. Bist du in diesem Minijob jährlich unter 5400€ Gesamt, bleibst Du sozialversicherungsfrei.

Dein Arbeitgeber muss sowieso eine Arbeitsstundenliste führen. Außerdem muss der Arbeitgeber der Minijobzentrale melden, wenn sich was bei der abgemachten Arbeitszeit verändert. Und zwar  jeden Monat!

Am Anfang habt ihr ja das Arbeitsverhältnis "Minijob" schriftlich vereinbart, also die Stunden pro Monat und Dein Entgelt pro Stunde. Ihr beide müsst diese Vereinbarung (Meldung Deiner Arbeitskraft bei der Minijobzentrale) unterschrieben haben. 

Wenn nicht, läuten sowieso die Alarmglocken...


Es wird dir trotzdem abgegezogen. Du kannst kein "Guthaben" mit in den nächsten Monat nehmen.

Was wird Dir abgezogen?

@Richard1962

ja halt diese ganzen sozialversicherungen unnd wie die alle heißen

@angelovieri

wie sie nicht alle heißen? ok... keine weiteren fragen...

Beim 450 Euro Job zählt die Grenze definitiv monatlich. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Personalengpass wegen Krankheit) kann dein Arbeitgeber dir mal einen Monat etwas mehr bezahlen. So war es zumindest vor ca. 5 Jahren mal.

Zur Sicherheit aber bitte einen Steuerberater fragen. Der weiß das auf jeden Fall. Und dein Arbeitgeber sollte eigentlich einen Steuerberater haben.

Die Antwort ist leider falsch.

@Richard1962

Danke für die Korrektur. Da habe ich wohl damals was falsch verstanden :-(

@StefKe80

Der Minijobbereich ist auch "etwas" umständlich, da wird viel falsch verstanden. Nciht nur bei den Obergrenzen.
Viele Arbeitgeber bezeichnen z.B. ihre eigenen Jobangebote als Minijobs, aber eigentlich suchen sie freie Mitarbeiter... da werden haufenweise Begriffe durcheinander gebracht...

Es gibt durchaus Ausnahmen, was die Verdienstgrenzen bei einem Mini-Job betreffen.

Solange pro Jahr nicht mehr als 5.400€ verdient werden.

Hier kannst Du dir praktische Beispiele ansehen:

http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/minijob-mehr-als-450-ueberschreitung.html