Minijob rentabel?: Ehemann + Ehefrau zuätzlich Minijob 450€?

3 Antworten

Beide Ehegatten können ohne weiteres einen Minijob ausüben.

Steuern werden pauschal von den beiden Arbeitgebern gezahlt. Für die Krankenversicherung reicht es dann aus, wenn einer der Ehepartner pflichtversichert ist.

Regelmäßige Einkünfte werden auf der Steuererklärung, egal welche Höhe, nach meinen Wissen angegeben, sie sind bis 450€ nur steuerfrei. Ist nun die Frage wie ihr beide krankenversichert seit.

Also wir arbeiten beide Voll angestellt. Und sind somit jeweils selber versichert.

Hier geht es darum ob man zuätzliche jeweils 450€ verdienen kann. Aber "DerHans" hat es glaube ich schon gesagt. Die 450€ werden pauschal versteuert und haben auch in der Einkommensteuererklärung nicht zu suchen.

Ich konnte bis jetzt nur nicht heruafinden wie es ist wenn wie bei uns beide Angestellt sind und man trotzdem jeder einen Mini job ausübt.

Quelle: http://www.steuerklassen.com/nebenjob/nebenjob-steuererklaerung/

Der Minijob

Ein Minijob wird steuerlich vollständig anders behandelt als alle anderen Tätigkeiten.

Die Verwaltung des Minijobs erfolgt ausschließlich und bundeseinheitlich in der Minijobzentrale bei der Knappschaft.

Der Arbeitgeber meldet den Minijob dort an und zahlt Steuern und Sozialabgaben für den Minijobber an die Knappschaft.

Das war‘s. Dadurch braucht der Minijob weder vom Arbeitgeber noch von Arbeitnehmer in irgendeiner weiteren Erklärung aufgeführt zu werden, auch nicht in der Einkommensteuererklärung.

@cadillac

Ihr müsst nur entscheiden, ob ihr einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung leisten wollt. oder nicht.

Regelmäßige Einkünfte werden auf der Steuererklärung, egal welche Höhe, nach meinen Wissen angegeben

Pauschal besteuerte Minijobs nicht. Durch die 2% Pauschalsteuern sind alle Ansprüche von und gegen den Fiskus abgegolten. Man kann natürlich dann auch keine Werbungskosten (wie z.B. Fahrkosten etc.) geltend machen.

sagt mal bitte kann eine Ehepaar jeweils 450€ dazuverdienen?

In Deutschland gibt es prinzipiell keine Einkommensgrenze nach oben.

Ich meine die Minijobs werden ja in der Steuererklärung nicht angegeben.

..., sofern sie pauschal besteuert werden und nicht nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen (das wäre dann die Klasse VI).

Nun habe ich gehört dass es sich nicht rentiert wenn beiede Eheleute einen Minijob haben.

Was die Leute immer so hören...

Das beißt sich für mich mit der Aussage dass jeder ein Minijob haben darf und es in der Steuererklärung nicht angeben braucht.

Tut es auch, ist aber Schwachsinn, so lange es wie gesagt bei einer Pauschalbesteuerung bleibt. Bei einer Besteuerung nach Abzugsmerkmalen müssten die Minijobs in die Anlage N und würden eure Einkünfte nach oben schieben, und damit auch die Steuerlast.