450€-Job und vergütetes Praktikum - wie läuft es mit den Steuern?

1 Antwort

Du darfst nur einen sog. Minijob haben (egal ob du bei 2 Jobs insgesamt 400 oder 500 Euro verdienst) ein Minijob bis 450 ist sozialabgabefrei, der 2. bis 450 Euro wäre sozialabgabepflichtig. Ein Praktikum findet in der Regel doch ohne Entlohnung statt - so wie Du es schreibst. Du bekommst Dein Geld doch nicht als Arbeitslohn, sondern so wie Du schreibst, reichst Du z. B. ein Tankquittung ein und erhälst den Betrag für das Tanken von Deinem Praktikumschef zurück, damit Dir keine zusätzlichen Kosten entstehen. Das ist meiner Ansicht nach kein Arbeitslohn. Trotzdem sollte es einen Praktikumsvertag geben, in dem drin steht dass Du unentgeltlich dort ein Praktikum abhälst, denn ich denke aus versicherungstechnischen Gründen (wenn Dir mal was passieren sollte) wäre dies schon wichtig. Als Selbstständiger müsstest Du Dich dann auch selber versichern!