450€-Job und vergütetes Praktikum - wie läuft es mit den Steuern?
Hallo liebe Community, ich befinde mich in folgender Situation. Ich habe einen Minijob auf 450€ Basis (wobei ich eigentlich nicht an die Grenze ran komme, sondern immer zwischen 200-300€ schwanke) und nun muss ich im Sommer ein Praktikum machen, für das ich als Aufwandsentschädigung (für Fahrtkosten etc) 100€ in der Woche bekomme. (Sprich 400€ im Monat). Müsste mein Arbeitgeben mich nun anmelden, da ich ja definitiv über die 450€ komme? Das Praktikum geht nur maximal 10 Wochen, also wäre es sozusagen ein einmaliger Zuverdienst. Oder könnte ich mit dem Praktikumsbeauftragten einen Honorarvertrag abschließen? Ich erbringe ja eine selbstständige Leistung (er war ja nicht auf der Suche nach einem Nebenjobber, sondern ich habe miene Arbeit angeboten - so zu sagen als Selbstständiger). Ich wäre euch für eure Antworten sehr dankbar. Liebe Grüße
1 Antwort
Du darfst nur einen sog. Minijob haben (egal ob du bei 2 Jobs insgesamt 400 oder 500 Euro verdienst) ein Minijob bis 450 ist sozialabgabefrei, der 2. bis 450 Euro wäre sozialabgabepflichtig. Ein Praktikum findet in der Regel doch ohne Entlohnung statt - so wie Du es schreibst. Du bekommst Dein Geld doch nicht als Arbeitslohn, sondern so wie Du schreibst, reichst Du z. B. ein Tankquittung ein und erhälst den Betrag für das Tanken von Deinem Praktikumschef zurück, damit Dir keine zusätzlichen Kosten entstehen. Das ist meiner Ansicht nach kein Arbeitslohn. Trotzdem sollte es einen Praktikumsvertag geben, in dem drin steht dass Du unentgeltlich dort ein Praktikum abhälst, denn ich denke aus versicherungstechnischen Gründen (wenn Dir mal was passieren sollte) wäre dies schon wichtig. Als Selbstständiger müsstest Du Dich dann auch selber versichern!