Darf Google die IP-Adresse an die Behörden herausgeben (DATENSCHUTZ)?

4 Antworten

Hallo,

mit dem Datenschutz kenn ich mich nicht aus, aber dafür mit der gängigen Praxis.

Als Ermittlungsbehörden haben wir die Möglichkeit, bzgl. den diversen Produkten von google, z.B. einen gmail Account eine Anfrage hinsichtlich den Bestandsdaten, sowie dem IP Log zu stellen.

Dieses wird in der Regel auch beantwortet, es sei denn der Kunde lebt in den USA. In diesem Fall wird auf ein internationales Rechtshilfeersuchen über die Staatsanwaltschaft verwiesen.

Prinzipiell müsste dieses immer gestellt werden, sobald Firmen mit ihrem Sitz im Ausland angeschrieben werden. Bei den "großen" Firmen, welche täglich hunderte von Anfragen erhalten, gibt es jedoch bilaterale Abkommen zwischen den einzelnen Staaten und dem "Heimatstaat". So dürfen z.B. Ebay, PayPal und Google direkt auf behördliche Auskunftsersuchen antworten.

In Deutschland sind diese Antworten respektive die Anfragen über das TKG, (dem Telekommunikationsgesetz) und der StPO (Strafprozessordnung) rechtlich geklärt.

Wichtig hierbei sind vor allem die §§112 und 113 TKG sowie 100a ff. StPO (wenn du nachlesen willst)

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen:) 

Es ist - denke ich - ausreichend bekannt, dass Google als amerikanisches Unternehmen dem amerikanischen Gesetzen unterliegt. Somit müssen die auch den Patriot Act unterstützen, welches den diversen Ermittlungsbehörden der USA unter anderen das Recht gibt, Unternehmen zu zwingen, einen Online-Zugang zu allen Kundendaten, also auch z. B. den eMail-Texten, zu überlassen. Die werden dann analysiert.

Auf eine richterliche Anordnung darf Google das ganz sicher.

Beim Verdacht von Straftaten gewisser Schwere ja..