Darf der Gerichtsvollzieher die Tür aufbrechen lassen?

12 Antworten

Du bist nicht verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher die Tür zu öffnen und ihn in deine Bude zu lassen, selbst wenn er es mehrfach bei dir probiert. Allerdings solltest du berücksichtigen, daß der Gerichtsvollzieher nach zwei erfolglosen Versuchen, in deine Bude zu gelangen, grundsätzlich die Möglichkeit hat, sich bei Gericht eine richterliche Durchsuchungsanordnung deine Bude zu besorgen. Sobald der Gerichtsvollzieher diese besitzt, kann er deine Wohnungstür öffnen lassen (z.B. mit Hilfe eines Schlüsseldienstes), wobei die dabei entstehenden Kosten von dir zu bezahlen sind. Insbesondere unter dem Aspekt, unnötige Kosten für dich zu vermeiden, solltest du genau abwägen, ob es nicht doch günstiger wäre, den Gerichtsvollzieher freiwillig rein zu lassen.

In besonderen Ausnahmefällen kann der Gerichtsvollzieher allerdings bei einer Verweigerung des Zugangs auch ohne Durchsuchungsanordnung die Wohnung betreteten, nämlich dann, wenn er eindeutige Anhaltspunkte hat, daß ohne sofortiges Handeln pfändbare Gegenstände weggeschaft werden. Der Gerichtsvollzieher kann zudem die Begleitung durch Polizeibeamte anfordern, wenn er beim Schuldner auf Widerstand gegen die "erlaubte" Durchsuchung stößt Dabei spielt es keine Rolle ob und wo du dich zum Zeitpunkt aufhälst .. Willkommen in der brD, wo jeder kleine Grund reicht, um in deine Bude zu gelangen ...

Viel Glück.

Hallo,

die Situation ist verfahren aber nicht hoffnungslos. Alle Gerichtsvollzieher haben Sprechstundenzeiten in ihrem Büro. Meisten ist das Dienstags oder Donnerstags.

Du hast auf dem Zettel ddes GVs die Namen,Adresse und eben auch die Sprechstunden stehen. Gehe dort vorbei und rede mit ihm Wenn er unbedingt in deine Wohnung rein muss, kannst Du dort in einem persönlichem Gespräch mit ihm sicher einen neuen Termin vereinbahren.

Gruß

Mikaele

da du bereits ab Mittwoch für einige Zeit nicht ortsanwesend bist, solltest du schriftlich dem Gerichtsvollzieher dieses mitteilen. In dem Schreiben bemerken, dass du aufgrund eines Praktikums verbunden mit einem möglichen Umzug nicht den Termin wahrnehmen kannst und am XX dich mit ihm bzgl. Absprache eines neuen Termins in Verbindung setzen wirst.

Auf jeden Fall von dem Schreiben eine Kopie erstellen.

Dürfte eigentlich langen, falls er sich nicht daran hält, hast du ja auf jeden Fall die Kopie deines Schreibens. Wobei man überlegen sollte, ob nicht eine Beschwerde an den Gerichtspräsidenten als Vorgesetzen des Gerichtsvollziehers aufgrund dessen Verhalten angebracht ist.

Darf er sicher nicht, aber er kann die Polizei holen, die das darf.

Irrtum, es muß keine Polizei dabei sein. Es reicht wenn er und seine Schergen vom Schlüsseldienst anwesend sind. ALLERDING geht ohne richterliches Beschluß (was heute aber wenige Minuten dauert), nichts.

@TheRammbock

aber seitens des Gläuigers muss der Antrag zur Türöffnung gestellt werden. Der Gerichtsvollzieher kann das nicht nach seinem Gutdünken entscheiden.

Nein, das darf er nicht, aber du hast die Pflicht, dem Beamten den Zutritt zur Wohnung zu gewähren, da dies sonst eine Behinderung einer Amtshandlung darstellen würde.

Ja aber wie soll ich dies tun, wenn ich nicht da bin?