Darf eine Kollegin meinen Namen nutzen?

5 Antworten

Nein das ist sowas wie Fälschung das darf sie nicht... und kann dafür abgemahnt bzw gefeuert werden.

Joehatkeenbook 
Fragesteller
 21.07.2021, 17:36

Leider ist Sie nicht angestellt sondern eine selbständige Mitarbeiterin. Von der Firma her kann ich keine Hilfe erwarten. Leider.

Aber danke!

ewigsuzu  21.07.2021, 17:37
@Joehatkeenbook

Das genaue Gesetz kann ich dir nicht sagen aber es dürfte in Richtung Urkundenfälschung bzw Vertragsfälschung gehen.

also wenn ich etwas mit dem Namen eines anderen unterzeichne ist das bei mir Urkundenfälschung....

Joehatkeenbook 
Fragesteller
 21.07.2021, 17:39

Auch wenn es nur Mails sind? Sind nicht mal wichtige Mails. Aber mir geht das so auf den Sack. Sie ist auch die einzige die sich für was Besseres als uns Assis hält.

ewigsuzu  21.07.2021, 17:42
@Joehatkeenbook

Ja selbst bei mails da es ja nunmal dein name ist und der ist geschützt einfach dadurch dass du diesen Namen trägst.

Gemini7668  21.07.2021, 17:43
@Joehatkeenbook

Generell, gilt auch für Mails. Die hat ihren Namen darunter zu setzen sonst keinen. Sprich mit deinem Vorgesetzten und wenn der nicht zieht sag einfach wenn das so ist dann kannst ja ab sofort seinen Namen unter deinen Schriftverkehr setzen, wie er das denn finden würde.

Sprich es intern nochmal mit deinem Vorgesetzten an und bestehe darauf, dass das aufhört.

Wenn der Chef sie in Schutz nimmt bzw. wenn die Firma solche Praktiken unterstützt, würde ich an deiner Stelle kündigen.

Was für ein Laden ist das denn, wo man unter falschem Namen mit Kunden kommuniziert? Ein Saftladen, meiner Meinung nach. Ich als Kunde würde mir ver*** vorkommen.

PS: Wie wäre es denn, wenn du künftig unangenehme Mails mit der Signatur deiner Kollegin unterzeichnest? ;-) Wenn solche Praktiken in der Firma üblich sind, kannst du das ja auch mal machen.

Joehatkeenbook 
Fragesteller
 21.07.2021, 17:41

Klingt verlockend :)

Leider bin ich am Ende des Tages an unterster Stelle. Ein gutbezahlter Job mit angenehmen Arbeitsbedingungen.

Erstmal was neues finden :(

abenhard30  21.07.2021, 19:07
@Joehatkeenbook

In vernünftigen Firmen gibt es für sowas klare Regeln, z.B. dass die Emails unterzeichnet werden mit "im Auftrag von..." oder "in Assistenz von..."

Der Kunde hat ein Interesse daran zu wissen, mit wem er wirklich kommuniziert. Alles andere ist Betrug am Kunden. Wenn in der Email Zusagen gemacht werden, die als "Vertrag" zu betrachten sind, wird es sogar justiziabel.

Die Kollegin soll ihre eigene Signatur benutzen. Alles andere würde ich an deiner Stelle nicht länger akzeptieren. Sprich das Problem intern an, bestehe darauf, dass das aufhört.

Wenn du es länger duldest, kommst du in Teufels Küche. Eines Tages wirst noch Du abgemahnt für Dinge, die die Kollegin in deinem Namen schreibt.

Am besten rufst du bei der Rechtschutzversicherung an oder legst dir eine zu.

Es kommt mir zwar etwas moralisch verwerflich vor wenn ein Chef den Namen seiner Mitarbeiter eher im Dreck sieht als seinen eigenen aber genau deswegen kommst du in der Regel auch nicht an die E-Mail Adresse eines Vorstandsvorsitzenden (betriebsinternes Rechtsgefüge)

Ist die Kollegin übergeordnet oder nebengeordnet?

Man kann nicht alle Fehler auf andere schieben so einfach ist die Welt nicht

Joehatkeenbook 
Fragesteller
 21.07.2021, 18:05

Die "Kollegin" ist selbständige Mitarbeiterin, bei uns auch als Handelsvertreterin geführt. Im Grunde über mir.

Die Assistenten können "verwendet werden", wenn man dafür zahlt, Sie ist die einzige die das nie wollte. Deswegen macht Sie alles allein.