darf ein vermitter die kosten der wartung für den feuerlöscher umlegen

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, wenn es im MV drin steht. D.h. Die Position "Feuerlöscher" muss im MV als umlegbare Betriebskosten/Nebenkosten enthalten sein. Nachträglich geht leider nicht.

Falls das im Mietvertrag so vereinbart ist, darf er das. Aber nur dann...

freakpower  01.02.2013, 19:53

Yep.Sehe ich genau so. "Die Umlage derartiger Kosten muß allerdings gesondert von den Parteien des Mietvertrages vereinbart worden sein, da Ziff. 17 hinsichtlich der möglicherweise einzustellenden Kosten von vornherein zu unbestimmt ist. AG Hamburg, Urteil vom 2. April 1998, Az: 37b C 651/97 Quelle: WuM 1998, 352-353" Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/feuerloescher.htm

ganz abgesehen davon finde ich die Wartungskosten in Höhe von 197€ SEHR, SEHR teuer

anitari  02.02.2013, 08:50
@freakpower

ganz abgesehen davon finde ich die Wartungskosten in Höhe von 197€ SEHR, SEHR teuer

Ich auch. So viel zahle ich nicht mal für die Wartung der Heizungsanlage.

trailor85  09.03.2014, 05:08
@anitari

Rechnung vom Hausbesitzer zeigen lassen!

Guido1995 
Fragesteller
 01.02.2013, 20:04

er ist sofort ausfllend geworden auf die frage ,und nein es steht nicht im Mietvertrag drin.Der typ ist mir suspekt er läßt sich die Heizkosten zweimal bezahlen eine Biotonne die nicht da ist ,und soll mein Bruder 65Qumeter wasser verbraucht haben ,im vor jahr waren es 16qmeter wasser ,der Typ läßt alles über eine wasseruhr laufen,hat voriges Jahr eine Wohnung saniert ,und mein Bruder sol zahlen. wir sind jetzt am überlegen ob wir zum Mieterschutzbund gehen oder eine Mietrechschutz abschließen sollen. Ich danke allen hier für die hilfe

MosqitoKiller  01.02.2013, 20:09
@Guido1995

Ohne Vereinbarung im Mietvertrag keine Umlage, ganz einfach...

Hallo Guido1995, in der Tat darf der Vermieter alle anfallenden Nebenkosten, die mit dem Betrieb der Wohnung zusammenhängen auf die Mieter umwälzen. Das gilt auch für den Feuerlöscher. Der dient ja euch allen zur Sicherheit und nicht nur dem Vermieter alleine.

Nein, das ist definitiv sein Privatvergnügen.

Hier hast Du es Schwarz auf weiß:

http://www.mieterverein-bochum.de/fileadmin/inhalte/pdf/ratgeber/nebenkosten-10-jul.pdf

MosqitoKiller  01.02.2013, 20:03

Du kannst aber schon lesen, oder? Dort steht:

"Sonstige Betriebskosten: [...] Sonstige Betriebskosten können auch die Prüfgebühren für den Feuerlöscher sein."

Und das schwarz auf weiß...

Man sollte schon selbst richtig lesen, was man verlinkt...

ItsTrue  01.02.2013, 20:10
@MosqitoKiller

Aber es steht nicht im Mietvertrag!!! DAS ist entscheidend - der Link sollte zeigen,was alles erlaubt ist!!!! Also selbst erst richtig lesen, okay?

MosqitoKiller  01.02.2013, 20:12
@ItsTrue

Aber es steht nicht im Mietvertrag

Woher wusstest Du, dass es nicht im Mietvertrag steht? Deine Antwort ist 16 Minuten alt, der Fragesteller hat dies hier erst vor 4 Minuten geschrieben, zum Zeitpunkt Deiner Antwort konntest Du das gar nicht wissen, insofern war eine Umlage sehr wohl möglich und dies nicht zwingend Privatvergnügen des Vermieters...

Also selbst erst richtig lesen, okay?

Tue ich, wie Du siehst...

ItsTrue  01.02.2013, 20:12
@MosqitoKiller

Die „sonstigen” Kosten müssen schon im Mietvertrag genau beschrieben sein. „Sonstiges” ist kein Einfallstor für alle nur denkbaren Kostenarten. Betriebskosten sind nur die Kosten, die dem Eigentümer durch die Nutzung des Hauses laufend, das heißt immer wiederkehrend entstehen

Immer alles wichtige mit anzeigen...und nicht das weglassen was einem gerade nicht so in den Kram passt!

ItsTrue  01.02.2013, 20:21
@MosqitoKiller

Gähn...meinst Du nicht, das der Fragesteller es dabei geschrieben hätte, das es im falle des Falles dort drin steht??? Du willst unbedingt recht haben, oder?

Alleine die Frage deutet doch schon darauf hin...oder ist Dir der Satz schlicht zu undurchsichtig???

197 Euro erscheint mir ein wenig hoch für eine Feuerlöscherprüfung. Sowas kostet eigentlich nur zwischen 50 und 60 Euro.

Mich würde mal interessieren was auf dem Prüfprotokoll steht.

Das dazu.

Ob der vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen kann , weiß ich nicht.

trailor85  09.03.2014, 05:05

Statt 197 € für Wartung auszugeben, sollte man lieber gleich Neue kaufen! Ist billiger!