Darf ein Mitbewohner das?
Also : Wir haben einen Mitbewohner, erst Mitte Oktober letztens Jahres eingezogen - der in den vier Monaten wo er hier wohnt, nur Stress verursacht und gerne Streit gesucht hat und dem nun der Auszug plötzlich nicht nicht schnell genug geht -
Also meine Frage, er hat sich für uns im Dezember eine neue Waschmaschine angeschafft und im Januar noch Internetvertrag auf seinen Namen (der alte Vertrag lief aus und er quengelte, dass er das unbedingt übernehmen will, also haben wir ihn gewähren lassen)
Für beides haben wir anteilig was bezahlt
..darf er die Dinge dann einfach so wieder mitnehmen?
7 Antworten
"Alle sind Hauptmieter." Wem gegenüber will er denn da kündigen? Wenn ihr alle Mieter in einer Mieterpartei seid, dann kann er gar nicht allein kündigen. Wie ist er überhaupt in diese Partei hinein gekommen? Blicken ihr und euer Vermieter da nicht durch ? Die Mieterpartei kann nur insgesamt kündigen.
Selbst wenn ihr einen Dreh findet, dass der unliebsame Kollege Ende Mai die Wohnung verlässt, könnte er sein Eigentum (WM) mitnehmen und müsste euch einen Teil des Geldes eurer Beteiligung zurück geben. Den Telefon/DSL-Vertrag kann er dann eigenständig auflösen, kündigen oder an seiner neuen Adresse weiterführen.
Du verkennst da etwas: Ihr müsst allesamt kündigen und nicht nur einer Kündigung zustimmen. Stimmt den auch der Vermieter einer Änderung des Mietvertrages zu und entlässt den Einzelmieter wirksam aus dem Mietvertrag dank eurer Zustimmung?
Wir müssen also auch dann kündigen, wenn wir eigentlich da wohnen bleiben wollen?
Wenn ihr alle "Haupt"Mieter seid, bildet ihr eine Mieterpartei, die mit dem Vermieter einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen hat. Ein Mitglied der Mieterpartei kann nicht selbständig handeln und kündigen. Das kann nur die Partei als Ganzes und somit müsste eine Kündigung eines Einzelnen von allen anderen mit unterschrieben werden, dann endet das Mietverhältnis für alle. Es gilt auch für alle die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Vermieter für jeden Einzelnen der Mieterpartei. Ihr bezahlt zusammen eine Gesamtmiete an den Vermieter. Bezahlt ihr nicht, dann kann der Vermieter die Miete sich von einem eurer Partei holen durch einenzahlungsklage, wenn der nicht bezahlen will.
Der Kündigungswillige kann euch zur Zustimmung zur Kündigung durch eine Zustimmungsklage zwingen.
Wenn der Mietvertrag aber eine Substitutionsklausel hat, wäre das die Lösung eures Problems. Mit dieser Klausel ist es möglich, dass ein Einzelner aus dem Vertrag durch die Anderen Mieter und den Vermieter wirksam entlassen und eventuell durch einen neuen Mieter ersetzt wird. Das wäre eine Änderung des Mietvertrages, der alle Beteiligten zustimmen müssen.
Gegenfrage: Wie wollt ihr ihn hindern? Er ist beim Internetvertrag Vertragspartner und für die Waschmaschine läuft die Rechnung auch auf seinen Namen. Würde meinen Anteil aber zurückverlangen, zumindest besteht eine Teil-Eigentümerschaft
Waschmaschine nicht, wenn ihr sie bezahlt hat. Verträge die auf ihn laufen aber natürlich.
Ihr könnt Euer anteiliges Geld von ihm zurück fordern, dann kann er die Waschmaschine mitnehmen.
Ok danke.
Internetvertrag kann er mitnehmen, ist auf seinen Namen. Dann müßt ihr einen neuen beantragen oder ihm eine Übertragung auf euch anbieten.
Waschmaschiene nur, wenn er den Anteilspreis zurückzahlt, oder ihr zahlt seinen Anteil an ihn aus.
Aber das werdet ihr hoffentlich schriftlich geregelt haben, oder?
Ja haben wir.
Mittlerweile bereuen wir auch, dass wir ihn haben machen lassen. Nur als die Waschmaschine im November kaputt ging, war niemand im Haus und er drängelte auf eine neue. Beim Internet genauso. Aber wer konnte denn ahnen, dass er im Januar Internet noch auf seinen Namen machen will, wenn er jetzt Mitte Februar schon verkündet, wieder auszuziehen. Alles so überhastet und planlos...
Ja, kenne ich. Habe über 5 Jahre in 3 WG`s gewohnt. Ab der 2. als Hauptmieter mit Untervermietungsverträgen.
Wer ist Hauptmieter? Ich hoffe ihr habt Kündigungsfristen eingeplant.
Ja danke....das er ausziehen will, hat er dann sicherlich schon im Januar gewusst bzw sich zumindest überlegt
Ja es gelten die normalen Kündigungsfristen. Also er will Ende Februar kündigen und dann die 3 Monate.
Auf der einen Seite sind wir natürlich froh, dass er endlich auszieht, das ist aber evtl mit doppelten Kosten verbunden (neuen Vertrag abschließen) und wenn er die Waschmaschine einfach so mitnimmt. Wollte nur fragen, ob das bei Miteigentümer Regel so einfach geht.
Alle sind Hauptmieter
Ok. Ich wünsche euch gute Lösungen und Frieden bis zum Auszug.
Ich befürchte, das geht bei ihm nicht, denn er ist wie sagt man "ein Zankapfel". Wenn er geht, dann mit großem Auftritt, unsere Angst.
Könnte sein, dass er bei Nacht und Nebel seine Waschmaschine einfach mitnimmt, zum Beispiel.
Ich drücke trotzdem die Daumen. Viel Glück bei der Einschätzung zu einem friedlichen Nachmieter.
Wir müssen seiner Kündigung zustimmen. Eher kann er nicht aus dem Vertrag raus, das ist bekannt.
Sein neuer Mietvertrag gilt schon ab dem 1.3.