Abgasüberprüfung kurz vor Auszug. Sind die Kosten anteilig zu übernehmen?

3 Antworten

Die Kosten für Schornsteinfeger tauchen üblicherweise als Posten bei einer Betriebskostenabrechnung auf. Diese Betriebskosten zahlt man monatlich zuzüglich der Kaltmiete. Einmal jährlich bekommt man dann die BK-Abrechnung. Wenn Du nun Ende März ausziehst, zahlst Du auch nur für diese 3 Monate anteilmäßig die Kosten.

Vielen Dank für eure Antworten.

Leider gibt es keinen Abrechnungszeitraum, weil die Nebenkosten pauschal mit 60,- im Monat abgerechnet werden. Zuzüglich zu diesen monatlichen Zahlungen kommen die Kosten für den Schornsteinfeger und die Wartung der Gastherme.

Hat jemand eine Idee?

Bitte schreib hier auf, welcher Abrechnungszeitraum vereinbart wurde. E Ist es das Kalenderjahr, kann der Vermieter die 14ener Abrechnung erst korrekt ab 1.1.15 erstellen. Er muss zwingend immer über 12 Monate abrechnen. Was nun speziell die Abgasüberprüfung betrifft, so sind das Wartungskosten die du (wenn vereinbart) auch bei unterjährigem Nutzungszeitraum bezahlen musst. Allerdings ist das Bestandteil der Betriebskostenabrechnung und ist nicht separat einforderbar.

Um die Frage zu beantworten mußt Du schon mehr Infos geben.

Was genau ist zu Nebenkosten, wenn überhaupt, vertraglich vereinbart?

Sind es monatliche Vorauszahlungen mußt Du nur anteilig für Deinen Nutzungszeitraum die Kosten tragen.

Wie viel zwölftel kann man ohne den Abrechnungszeitraum zu kennen nicht sagen.

Ist es z. B. das Kalenderjahr wären es 4/12, bei Abrechnungszeitraum 1.5. - 30.4. des Folgejahres 12/12.

Der Vermieter kann nicht einfach so fordern die anteiligen Kosten zu zahlen. Dazu muß er eine korrekte Abrechnung über alle Nebenkostenvorauszahlungen erstellen.