Darf ein meine Bank einen fremden Anwalt Daten und Auskünfte von meinen Konto geben?

6 Antworten

Hört sich sehr stark nach verletztem Bankgeheimnis an, also Unrecht von der Bank ausgehend. Auch wenn du sagst, dass Ganze ist aufgrund eines Erbfalls passiert, fehlen noch sehr viele nötige Details um die Situation genau zu bestimmen.

Dies steht allerdings fest: Egal mit welchen Argumenten ein fremder Anwalt kommt (ausser er/sie ist Staatsanwalt und hat eine richterliche Verfügung), muss die Bank dies erst auf Rechtmäßigkeit prüfen und mit dir bzw. deinem gesetzlichen Vormund im Zweifelsfall reden.

Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn dein gesetzlicher Vormund/Erziehungsbrechtigter derjenige ist, der dem Informationsaustausch zugestimmt hat oder er selbst der Verstorbene ist.

Ansonsten kann ich leider nur aus wager Erinnerung sprechen: In Erbfällen, kann der beauftragte Notar des Verstorbenen solche Informationen einfordern, um Ansprüche zu prüfen, darf diese jedoch nicht an Dritte weitergeben.

Ist der Verstorbene dein einziger Erziehungsberechtigter und gesetzlicher Vormund, du selbst unter 18 Jahren oder nicht selbst geschäftsfähig, liefen alle Finanziellen Begebenheiten (Verdienst, Ausgaben, Zuschüsse, ...) über ihn auch wenn von dir getätigt und sind damit Teil des Erbes. Sofern nicht erbunberechtigt oder vor Tod enterbt, haben alle Verwandten (die erberechtigt sind oder gar im Nachlass als Erben aufgezählt wurden) das Recht Informationen bezüglich des Erbgegenstandes zu sammeln um sich für oder gegen das Erbe zu entscheiden.

Bist du bzw. deine Finazen nicht teil des Erbes, oder auch nur ein einziger Verwandter ohne Erberechtigung dabei, so wurde hier unrechtlich vorgegangen und kann evtl. sogar rechtliche Folgen haben.

Inwiefern welche Details verwendet und weitergegeben werden dürfen, solltest du auf jeden Fall bei einem Anwalt nachfragen. Dieser wird dir nicht nur alles genau erklären können, sondern dir auch bei den weiteren Schritten helfen.

Aus eigener Erfahrung, weiß ich wie verzwickt das Erbrecht sein kann, daher kann ich dir wirklich nur zum Anwalt raten.

PunicaRoter 
Fragesteller
 17.06.2014, 14:49

Ok danke das hat mir jetzt wirklich weitergeholfen

Danke nochmal

Es gibt immer eine offizielle und eine inoffizielle Darstellung der Begriffe. Die offizielle lautet : !! Datenschtz !! Die inoffizielle lautet : Hier sind Daten aufgetaucht, von Herr/Frau... Inoffiziell werden Daten logischerweise gehandelt(überall). Hat sich mehr oder weniger in den letzten Jahrzehnten zu einem neuen Millionen-Geschäftszweig entwickelt. Der Datenhandel zwischen Geldinstituten und Behörden/Ämtern bzw. Behörden und Ämtern untereinander, ist sagen wir mal fast genauso groß wie der Umfang der Datenflut sämtlicher User beim Surfen im Internet. War jetzt ein bisschen übertrieben, aber trifft die Sache im allgemeinen auf den Punkt. Wird logischerweise in der Öffentlichkeit nicht breitgetreten.

Hey, ich arbeite in der Bank und bin auch für Erbfälle zuständig.

Nein, die Bank darf das dem Anwalt nicht mitteilen, außer er hat einen Gerichtsbeschluss bzgl. der Erbschaft. Aber wofür ist dein Einkommen für die Erbschaft wichtig? Meinst du nicht, es ging um das zu erbende Konto?

Um was für eine Erbschaft geht es genau? Erzähl mal etwas mehr und genauer!!

Wehre Dich dagegen! Juristisch ist dort so fast alles schief gelaufen. Wenn Du einen guten Anwalt hast der im Datenschutzrecht und Bankenrecht fit ist, kannst Du sogar richtig was an Schadenersatz bekommen.

Ich würde das auch dringend empfehlen denn hier ist wieder mal, so wie es aussieht, eine Bank wie so oft zu weit gegangen!

Dann hat die Bank das Bankgeheimnis verletzt und du könntest die Bank verklagen. Mehr kann man dazu nicht sagen, weil nicht klar ist, warum hier ein Anwalt im Spiel ist.

PunicaRoter 
Fragesteller
 17.06.2014, 12:55

Es geht um Erbschaft