Darf die Bank Geld vom Konto meiner Tochter behalten, wenn es nachweislich mir gehört?

7 Antworten

Wenn man so einfach zwischen Kontoinhaber und "Inhaber des Guthabens" wechseln könnte, wäre auch der kriminellen Machenschaft des Geldwaschens Tür und Tor geöffnet.

Sicher, ihr könnt es darlegen wie es war, und ich möchte nicht ausschließen, das es u.U. juristisch eine Chance gäbe, aber wirklich Hoffnung würde ich mir da auch nicht machen. Aber die Energie würde ich zunächst mal in die Aufhebung der Pfändung stecken.

Das größte Problem ist wohl, dass man besser vor der Gutschrift schon mit der Bank gesprochen hätte.....

Nun, auf Deinem Konto besteht derzeit eine Pfändung und deshalb hat Dein Arbeitgeber Dir das Geld auf das Konto Deiner Tochter ein bezahlt, damit es nicht mehr gepfändet werden kann? Du schreibst oben selbst, dass es sich um Dein Geld handelt, also kann es wohl auch gepfändet werden...

Angenommen, man käme mit diesem "Trick" durch, dann könnten die Banken nie wieder irgendwas pfänden...

Nein, das ist glaube ich ein Mißverständnis. Auf meinem Konto besteht eine Pfändung vom Finanzamt, wegen der ich mich noch mit denen herumstreite. Die Bank hat gegen mich keine Forderung. Die haben nur die Forderung gegen meine Tochter aus einer Bürgschaft, die sie aber bedient. Nun hat man von der Bank mein Geld (nachgewiesen) genommen und es mit der Bürgschaft meiner Tochter verrechnet.

@ashanti63

Wenn die Bürgschaft fällig war, dann ist das kein Problem.

Hallo,

grundsätzlich hat Dein Geld auf dem Konto Deiner Tochter nichts zu tun. Gerade wenn eine Pfändung oder ähnliches vorliegt. Das kann sogar eine strafbare Handlung sein.

Die Bank darf, zurecht, davon ausgehen, dass das Geld auf dem Konto Deiner Tochter auch Deiner Tochter gehört. Immerhin hat diese bei der Kontoeröffnung angegeben, dass sie auf dem Konto nur ihr eigenes Geld verwaltet (für eigene Rechnung).

Schöne Grüße

Hallo, danke für Deine Antwort. Was ich allerdings nicht erwähnt habe: Das Vorgehen - also die Überweisung auf das Konto meiner Tochter - wurde im Vorfeld mit der Bank abgesprochen, da wir uns nicht sicher waren, ob das für die Bank ok ist. Der Bankberater hat grünes Licht gegeben und gesagt, dass nach Gutschrift auf dem Konto das Geld abgehoben werden kann. Nur deswegen haben wir das Geld ja dorthin überwiesen. Nun fühlen wir uns natürlich getäuscht, denn man hat uns zu dieser Zahlung mit einer falschen Aussage gebracht, sich also quasi diese Zahlung erschlichen. Abgesehen davon war damit der Bank bereits vor Überweisung klar, dass es sich um mein Geld handelt, nicht um das meiner Tochter.

@ashanti63

Schriftliche Beschwerde bei der Bank, wenn diese nicht fruchtet beim Ombudsmann.

@ashanti63

Ja, das kann der Bankberater auch mündlich versichert haben.

Die geltenden Gesetze verändert es allerdings nicht.

Man könnte ebenso argumentieren, daß du ja das Geld an der Pfändung vorbei experimentiert hast, also könnte man argumentieren, du hättest dir Geld (ein Darlehn) erschlichen zum Nachteil deiner Gläubiger, was  denen ja auf grund ihrer Pfändung zusteht.

Sofern die Bank einen fälligen uind durchsetzbaren Anspruch gegen deine Tochter hat, so kann sie den Betrag auch dem Konto belasten.

Die Bank wird ihre Gründe haben, du musst ergründen, warum sie das machen, und dann kannst du dagegen vorgehen.

Na ja, der Grund ist die Bürgschaft - so sehen die das. Die Frage ist aber ja: Dürfen die für eine Bürgschaft einfach so fremdes Geld behalten, obwohl ganz klar nachgewiesen ist, dass es sich um fremdes Geld handelt?

@ashanti63

Sorry, aber wenn auf dem Konto Deiner Tochter eingezahlt wird und der Empfängername in der Überweisung IST auch der Name Deiner Tochter, so ist es rechtlich gesehen auch das Geld Deiner Tochter.