darf ein Lehrer in NRW die Halbjahresnote mit 0.001 gewichten und so letztendlich die Mathenote auf einer 6 machen?

6 Antworten

Ich kann nur erahnen was du möchtest. Das ist auch ein Extrembeispiel mit der 6.

Ich gehe mal von der Sekundarstufe 1 aus.

Geht es dir darum, ob die Note des ersten Halbjahres in die Ganzjahresnote, also am Ende des Schuljahres in NRW mitberücksichtigt wird und in welchem Ausmaß?

Da hat dein Lehrer Recht, es gibt zur Gewichtung des 1. Halbjahres in der Zeugnisnote keine expliziten Vorgaben und es ist sehr schwammig geregelt.

Ja, er könnte, wenn er das für pädagogisch angemessen hält, auch die Halbjahresnote, um 0, 000 usw. einfließen lasssen.

Rechtliche Grundlage ist hier: Die Ausbildungs-und Prüfunsgsordnung für die Sekundarstufe 1 § 22

Grundsätzlich entscheidet der Lehrer über die Note in seinem Fach. Er hat diese in der Versetzungskonferenz zu begründen.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/HS-RS-GE-GY-SekI/APO_SI.pdf

"Die Entscheidung der Versetzungskonferenz beruht auf den Leistungen der Schülerin und des Schülers im zweiten Schulhalbjahr.

Die Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen."

Das bedeutet, dass die Gesamtentwicklung zu berücksichtigen ist. Wenn du im 2. Schuljahr extrem absackst, dasnn hilft dir die gute Note des 1 Hj auch nicht weiter.

Auf keinen Fall werden die Noten zusammengerechnet (arithmetischen Mittel).

Grundsätzliche Fragen sind auf dem Porta des Bildungsmnisteriums recht verständlich aufbereitet.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Beratung-Service/Wissenswertes/Wie-kommt-eine-Zeugnisnote-zustande/index.html

Das ist offensichtlich keine sinnvolle Gewichtung und somit nicht erlaubt.

Vllt hilft erstmal ein Duden und eine GrammatikFibel? Man kann nur erahnen was gemeint ist!

Warum wird jetzt schon um die Gewichtung von HalbjahresNoten diskutiert! Die gab es doch gerade erst?!? Um im Sommer gibt es GanzsjahresNoten!

In NDS ist es eindeutig und auch festgelegt! Die GanzjahresNote ergibt sich aus beiden Halbjahren. In Zweifelsfällen gibt das 2. Halbjahr die Tendenz!

Also aus 3+4 wird 4, aber aus 4+3 wird 3! Aus 4+2 wird immer noch 3! Aus 5+2 kann man maximal 3 machen, aus 2+5 maximal 4! Gleiches würde sogar bei 1 und 6 gelten! Wobei man fragen würde, wie DAS denn sein kann!

der argumentiert "nach sinnvollem Maße die Halbjahresnote involvieren" steht im Gesetz, 

Wenn du schreibst steht im Gesetz, dann nenne uns bitte auch dieses Gesetz, das du meinst. Nur gibt es solch ein Gesetz nicht!

Aber weshalb unternimmt ihr nichts dagegen?

Als ich noch die Schulbank drückte gab es in unserer Klasse auch solch einen Vorfall. Der Mathelehrer, lief durch die Reihen und nahm jedem Schüler der das Mathebuch unter der Bank liegen hatte ab und auf die Prüfungsaufgabe, wo noch nichts drauf stand schrieb er eine rote 6.

Dann versuchte er uns mit Brüllen zurück zu halten, als die ganze Gruppe aufstand und aus dem Zimmer ging. Der Weg führte uns zum Direktor des Gymnasiums und wir beschwerten uns.

Wir haben diesen Lehrer nie mehr gesehen.

Es gibt kein direktes Gesetz, wie der lehrer die ganzen Noten wichtet! Es ist eine innere Abspracher der Lehrerkonferenz, welche Noten mehr oder weniger gewichtet werden und zum Schuljahresende gibt es dann noch mal eine Zensurenkonferenz, wo das Lehrerkollegium die Noten abspricht! Ihr werdet also auf keinen Fall übers Ohr gehauen!

Wenn ein größerer Teil von euch den Lehrer nicht so richtig versteht, warum beschwert ihr euch dann nicht beim Direktor?