Darf ein Fotograf ohne Einwilligung Bilder ins Schaufenster stellen?

10 Antworten

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Nein! Es ist absolut nicht erlaubt. Hast du etwas unterschrieben?

Schmusemaus357 
Fragesteller
 30.04.2010, 12:38

Nein ich hab nie was unterschrieben. Hab nur damals 250 Euro für die Fotos gezahlt und für jedes gedruckte nochmals 10 Euro :) Also sehr teuer und nun macht er Werbung damit...

rodi412  30.04.2010, 12:50
@Schmusemaus357

Also, ich würde das jetzt zu deinem Vorteil ziehen. Du darfst aber nicht Drohen sonst machst du dich strafbar. Ich würde sagen, geh zu Ihm, sag du hast bemerkt, dass dein Foto im Schaufenster ist und bist eigentlich nicht damit einverstanden. Da er dieses Foto als Demo verwendet, frag ob du ein Rabatt bekommst oder den Preis komplett zurück erstattet. Du musst aber so reden, wie du voll Ahnung hast, sonst klappt das nicht. Mit Drohung mein ich:

Du darfs ja nicht: Wenn du das Foto nicht wegnimmst, oder wenn du mir den Preis nicht zurückerstattest, dann mache ich Anzeige. Mach das nicht.

Probiere aufjedenfalls aber am Preis etwas zu verhandeln und ihn aufmerksam machen, dass es illegal ist was er gemacht hat, damit er in seinen Gedanken merkt: Ah die Frau ist schlau, wenn ich nicht nachgebe wird sie mich Anzeigen. (Machst du sowieso nicht, aber das muss er ja nicht wissen :) ) Bleib aufjedenfall Freundlich aber Stuur.

Ich meine wenn jemand ein Bild von Penelope Cruz veröffentlich bekommt sie 100'000.- oder so^^ und du hast bezahlt... :)

Schmusemaus357 
Fragesteller
 03.05.2010, 21:25
@rodi412

lach ja da hast du Recht. Nun hat mein Mann aber mal wegen der Leinwand gefragt und der Fotograf will diese noch 3 Monate im Schaufenster behalten. Eine Freundin von mir hat die Leinwand schon vor 2 Monaten drinnen gesehen (Hab ich eben erst erfahren). Der Fotograf hat meinem Mann gesagt, dass wir in 3 Monaten nochmal kommen sollen und dann können wir über den Preis verhandeln, den wir zahlen sollen. Mein Mann hat sich natürlich auch so rausschicken lassen lach ABer ich denke, dass ich nochmal hingehen sollte oder ? Das ist ja dann ne Frechheit. Wie gesagt will er für eine Minileinwand 80 Euro haben und ich möchte nicht wissen, wieviele hundert er für diese Riesenleinwand möchte... DANKE ABER 100 MAL NATÜRLICH AN ALLE FÜR DIE HILFREICHEN ANTWORTEN !!!!!!!! Und viele liebe Grüsse :)

rodi412  03.05.2010, 22:20
@Schmusemaus357

Er gibt dir die Leinwand bestimmt wenn du Ihn fragst. Sag am Anfang nichts, dass es nicht erlaubt ist. Frag ihn mit deinem Charme. Wenn er sagt ok, dann ist ja alles bestens. Schriftlich wäre sicher besser, aber in diesem Fall eher umständlich.. Wenn er nicht Einverstanden ist und das Foto behalten will, fragst du ihn mal warum. Ich bezweifle, dass er sagt für die Kollektion oder so^^ Aber falls doch: Sag ihm, dass er schon wisse, dass es nicht Erlaubt ist ohne dein Einverständnis ein Foto von dir zu veröffentlichen usw. Viel Erfolg :)

Steinbeisser1  03.05.2010, 23:41
@Schmusemaus357

Hallo Schmusemaus, habe gerade verdutzt Deinen Kommentar gelesen und bin baff wie (Dummdreist) der Fotograf argumentiert. Fakt und Fazit ist, dass er gegen gültiges Recht verstossen hat nicht Ihr. Er hat die Leinwand sofort das heisst rapido aus seinem Fenster zu entfernen hat. Wenn Ihr es verlangt.Er sollte / muss sofort einen geeigneten Preis zu nennen und an Euch zu zahlen. Ihr zahlt da normalerweise gar nix!!!

Dem Knaben würde ich mit Verlaub gesagt echt was husten!!! LG und viel Erfolg Euch

rodi412  04.05.2010, 00:08
@Steinbeisser1

Sie will doch nicht das die Situation eskaliert? Man kann alles in Ruhe besprechen ohne agressiv zu werden. Sie will weder dem Fotografen schaden noch Geld abzocken. Sie will die Leinwand haben und vielleicht eine Anerkennung, dass er ein Fehler gemacht hat. Doch mit Anwalt usw. ist zwar im Recht, aber man kann zuerst auch versuchen die Probleme einfacher zu lösen als gleich ein Tohuwahobu zu veranstalten. Denn wenn die Sache über den Tisch ist, hat sie evtl. sogar ein gutes Verhältnis zum Fotografen und kriegt zukünftig Rabatt. Man muss sich ja nicht unnötig Feinde machen und mit Freundlichkeit kommt man eher zum Ziel.

Schmusemaus357 
Fragesteller
 04.05.2010, 15:03
@rodi412

Ja, dass ist auch meine Ansicht :) Ich will dem Fotografen auch nicht schaden, auch wenn es wirklich dreist ist, dass er mir die Leinwand verkaufen will, nachdem er damit Werbung gemacht hat. Aber ich hoffe, dass ich die Sache freundlich regeln kann. Ich möchte ja wirklich keinen Ärger machen - Einfach nur die Leinwand bekommen und dann sind ja eigentlich beide Seiten glücklich :) Aber ich werde die Tage nochmal hingehen und nochmal einen freundlichen Versuch starten.

Geh zu dem Fotogeschäft hin und sprich es dort direkt an, daß es dir nicht gefällt, daß ohne dein Einverständnis diese Fotos in der Auslage stehen, auch wenn es dir insgeheim schmeichelt.

Hallo,

die Sache ist etwas komplizierter, denn hier werden zwei Rechte vermischt: das Copyright oder Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht, sprich: das Recht an der Abbildung der eigenen Person.

Das Copyright liegt immer beim Fotografen, es sei denn, er verzichtet schriftlich darauf. Das bedeutet: Wenn das von ihm aufgenommene Foto irgendwo - Plakat, Flyer, Zeitschrift usw. abgebildet wird, muss sein Name genannt werden. Meist ist dies mit einem Honorar für die Abbildung verbunden. Wird die Namensnennung versäumt, kann er eine Nachforderung stellen, die in der Regel deutlich höher ausfällt als die übliche Honorierung. Im schlimmsten Fall kann er verlangen, dass das Druckwerk eingestampft wird.

Zum Persönlichkeitsrecht: Wenn du eine Person des öffentlichen Lebens bist, darfst du ohne Genehmigung fotografiert und abgebildet werden - dies allerdings nur in der Funktion deines "Amtes", sprich: bei öffentlichen Auftritten. Private Fotos im Bikini im Urlaub beispielsweise dürfen ohne deine Einwilligung nicht gezeigt werden, Prinzessin Caroline von Monaco ist da ein gutes Exempel. Wenn du aber keine Person des öffentlichen Lebens bist, darf man ohne deine Einwilligung (schriftlich!) kein Foto von dir in der Öffentlichkeit zeigen oder drucken. Das ist die Rechtslage.

Nun bist du einerseits ein bisschen geschmeichelt, aber andererseits mit Recht leicht verärgert. Ich würde nichts eskalieren lassen, jedoch mit dem Fotografen höflich, aber bestimmt reden. In Kenntnis der Rechtslage ist das für dich jetzt sicher einfacher. Ich würde ihm den Vorschlag machen, dass er die Fotos bis zu einem Datum, das ihr gemeinsam vereinbart, ausstellen darf, sie danach aber dir gehören. Dies solltest du, wenn ihr die Vereinbarung mündlich getroffen habt, unbedingt in einem Brief an ihn schriftlich festhalten.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Viel Glück!

Steinbeisser1  03.05.2010, 23:54

Das ist top und gut beschrieben bzw. trifft den Nagel auf den Kopf. Nur ist die Fragestellerin keine Person des öffentlichen Lebens und hat zu keiner Zeit dem gewerblichen Nutzen des Fotografen sowie der Schaustellung zugestimmt.

Eine Veröffentlichung der Bilder ist nur mit Genehmigung der abgebildeten Personen erlaubt.

Nein das darf er nicht ohne Deine oder Eure Einwilligung.

Sprich zunächst den Fotografen an und sage das er das sofort aus seiner Auslage herauszunehmen hat.

Ansonsten gehe ggf. zu einem Rechtsanwalt der sich im Medienrecht auskennt und erwirke zunächst eine Einstweilige Anordnung.