Darf ein Eigentümer einer WEG gleichzeitig Hausverwalter sein?
Meine Bekannte war auf einer Versammlung des Immobilienverbandes dort hat sie gehört, das nur professionelle Verwalter eine WEG verwalten dürfen und nicht einfach einer der Eigentümer diese Rolle übernehmen darf. Bei uns in der WEG ist seit Jahren einer der Eigentümer der Hausverwalter. Ist das jetzt ungesetzlich? Ist hier für Gesetzeslage in den Bundesländern hier gegebenfalls anders? In welchem Gesetz finde ich hierzu die Grundlage? Ich würde mich sehr freuen, wenn hier jemand weiterhelfen kann. Dankeschön
3 Antworten
Hat mich gerade selbst interessiert :) Zum einen ist das WEG ein Bundesgesetz, die Länder haben das Recht hierfür teilweise Überleitungsbestimmungen zu erlassen. Hierüber hat mir google aber nichts erzählt, ob es keine gibt, kann ich nicht beurteilen.
Daher gehe ich davon aus, dass es sich um das Wunschdenken des Immobilienverbandes handelt.
§§ 26, 27 WEG ( Wohnungseigentumsgesetz)
Relevant ist das Wohnungseigentümergesetz (WEG) des jeweiligen Bundeslandes. Wohne in Baden-Württemberg und war vor einigen Jahren Verwalter (ohne kaufmännische Ausbildung, "nur" Elektroingenieur )und Eigentümer gleichzeitig.
Die Gemeinschaft kann jeden zum Verwalter bestellen. Klar dass die Immobilienvereine sagen, dass das nur professionell ausgebildete machen können;-) Steht aber nicht im Gesetz. Auch bei Gesprächen mit der Stadt oder Versicherungen, Banken hat niemand meine Befugnis angezweifelt. Man muss halt alles kaufmännisch richtig, im Sinne der Eigentümer ausführen, dann ist alles gut.
Das bestimmt die Mehrheitsversammlung der Eigentümergemeinschaft.
Wenn sie einem der Eigentümer das zutraut, warum sollte das nicht gehen. Natürlich muss er sich der gesamten Gemeinschaft gegenüber verantworten.