Darf ein Eigentümer einer WEG gleichzeitig Hausverwalter sein?

3 Antworten

Hat mich gerade selbst interessiert :) Zum einen ist das WEG ein Bundesgesetz, die Länder haben das Recht hierfür teilweise Überleitungsbestimmungen zu erlassen. Hierüber  hat mir google aber nichts erzählt, ob es keine gibt, kann ich nicht beurteilen. 

Daher gehe ich davon aus, dass es sich um das Wunschdenken des Immobilienverbandes handelt. 

§§ 26, 27 WEG ( Wohnungseigentumsgesetz) 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentumsverwaltung

Relevant ist das Wohnungseigentümergesetz (WEG) des jeweiligen Bundeslandes. Wohne in Baden-Württemberg  und war vor einigen Jahren Verwalter (ohne kaufmännische Ausbildung, "nur" Elektroingenieur )und Eigentümer gleichzeitig.
Die Gemeinschaft kann jeden zum Verwalter bestellen. Klar dass die Immobilienvereine sagen, dass das nur professionell ausgebildete machen können;-) Steht aber nicht im Gesetz. Auch bei Gesprächen mit der Stadt oder Versicherungen, Banken hat niemand  meine Befugnis angezweifelt. Man muss halt alles kaufmännisch richtig, im Sinne der Eigentümer ausführen, dann ist alles gut.

Das bestimmt die Mehrheitsversammlung der Eigentümergemeinschaft.

Wenn sie einem der Eigentümer das zutraut, warum sollte das nicht gehen. Natürlich muss er sich der gesamten Gemeinschaft gegenüber verantworten.