Gebühr für eine außerordentliche Eigentümerversammlung

3 Antworten

Hallo! Ich schließe mich dieser allgemeinen Meinung NICHT an!

Auch eine außerordentliche Versammlung zählt zu den "normalen" Tätigkeiten eines Verwalters - das WEG definiert -wenn ich das jetzt richtig in Erinnungerung habe- auch die Vorgaben für die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung (durch Beirat und/oder X-% der Eigentümer).

Wenn über einen Verwaltervertrag nix definiert ist, hat der Verwalter halt Pech gehabt und muss die Versammlung abhalten, ohne dafür gesondert entlohnt zu werden.

Mehraufwand hat ein Verwalter ja z.B. auch, wenn größere oder mehrere Sanierungsprojekte oder Umbauten anstehen - es gibt eben auch Verwalter, die über den Vertrag hier eine gesonderte Bezahlung regeln (x-% der Sanierungskosten). Allgemein und ohne Vertrag hat der Verwalter eben den gesonderten Aufwand - aber nicht mehr Kohle!

Ich baue diese Parallele auch im Hinblick auf richterliche Entscheidungen auf die festlegen, dass ein Verwalter nicht berechtigt ist, für die Zustimmung zur Veräußerung einer Wohnung Gebühren zu verlangen - AUSSER: es ist im Verwaltervertrag entsprechend geregelt.

vg minijux

Natürlich, das ist ja zusätzliche Arbeit für ihn. Kosten: Kommt drauf an. Wenn nichts im Verwaltervertrag steht, dann werden zwischen 40 und 60 EUR pro Stunde abgerechnet, natürlich inkl. Vorbereitungszeit und Anfahrt etc.

Gehst Du etwa kostenlos arbeiten?

Wenn er in diesem Jahr bereits zur ordentlichen ETV einerufen hat, ist er seiner Pflicht und Schuldigkeit nachgekommen.

Die Kosten der ordentlichen ETV sind im monatl. zu zahlenden Verwalterengelt einkalkuliert, nicht jedoch die der außerordentlichen ETV.

Dem Verwalter/Versammlungsleiter steht der reguläre Stundensatz zu (Geschäftsführer / Angestellter, hier variieren wohl die Stundensätze, aber orientier Dich mal an den Kursen eines Handwerkmeisters) sowie der eines Mitarbeiters der Verwaltung, sofern auch sein Beisein erforderlich ist. Dazu Abendzuschläge, Fahrtkosten, ggf. Parkgebühren, Saalmiete. Zeit-/Arbeitskosten zur Erstellung der Einladung, Tagesordnung, Kopier- und Versandkosten, Vorbereitungskosten. Arbeits-, Kopier- und PortoKosten zur Erstellung des Protokolls und dessen Versand. Eintragung in's Beschlußbuch.

Je nach Dauer und Umfang der außerordentlichen ETV und Größe Eurer WEG kommt ihr da locker auf 300 € - eher mehr.

Auch Verwalter gucken abends mal gern die Tagesschau von zu Haus aus an.

@Geige sehr gut getroffen, dem ist nichts mehr hinzuzufügen, außer dass manche Eigentümer meinen für 14 oder 15€ monatlich müssten Hausverwalter auch noch a.o.ETV oder große Sanierungen kostenlos machen.

@Haesilein1951

Ach Haesi, vermutlich wollen sie noch Geld vom Verwalter, für die Muppetshow, die sie abliefern.

@geige

lach, lach!

Du hast überhaupt keine Ahnung. Einladung, Tagesordnung, Protokolle ist mit der Verwaltervergütung abgegolten. Was meinst du eigentlich für was der Verwalter diese bekommt?