Kein Heizöl

7 Antworten

Was steht denn im Gemeinschaftseigentümervertrag zum Thema Heizkosten?

Hier sollte eigentlich geregelt sein, wer für den Einkauf des Öls zuständig ist, und was geschieht, wenn kein Geld für den Einkauf zur Verfügung steht.

Als Eigentümer seid ihr aber in der Regel, und in der Not, selbst für eure Heizkosten zuständig. D.h. Ihr kommt in diesen Fall wohl selbst dafür auf.

Ein Eigentümer der von HartV lebt, hat da leider auch keine Sonderrechte. Wenn ihm keine Mittel zum Heizen zur Verfügung stehen. muss er sein Eigentum wohl oder über verkaufen müssen.

Sorry, dass ich keine positveren Antworten liefern kann.

Der Verwalter kann ja nur das Geld ausgeben, dass Ihr ihm zur Verfügung stellt. Wenn Ihr ihm kein Geld zahlt (Umlage) kann er auch kein Öl einkaufen. Das ist irgendwie auch logisch.

Oder sollte er es deiner Meinung nach aus eigener Tasche vorstrecken?

Ich würde gemeinsam mit den anderen Mietparteien eine Frist setzen, danach keine Miete mehr zahlen und mit dem Geld Öl kaufen. Vermieter sind verpflichtet, für ausreichend Wärme zu sorgen.

Nix Vermieter und Mieter.

Es handelt sich um Eigentümer, und da sieht die Sache schon ganz anders aus.

@ErnstWieghorst

sind sie nicht süss, die kleinen mieter...

@ErnstWieghorst

Ok, da hatte ich was verwechselt. Dann ist meine Antwort natürlich nichtig.

doppelte Fragestellung bringt auch keine anderen Antworten- Kopfschüttel.

Es ist wohl kein Wissen über Eigentümergemeinschaften und Finanzierung gemeinschaftlicher Ausgaben vorhanden.

Allerdings sehe ich keinen Grund die Eigentümerversammlung nicht abzuhalten und die alte Jahresabrechnung zum Beschluss zu stellen.

warum stellt ihr nicht die gleder bereit?

wenn der eine nix hat, ja dann gehts im endeffekt zur enteignung der wohnung, ich meine der verwalter kann aus so gründen die zangsversteigerung betreiben....

ist zwar hart, aber was willste machen, wenn er nicht die laufenden kosten tragen kann....

ps: wers finanziell kann, immer haus kaufen^^

Bei einem Eigentümer, der Hartz 4 bezieht, muß das Jobcenter noch die Kosten aus der Jahresabrechnung zahlen und das wäre immer noch in Bearbeitung und kann andauern - beim anderen weiß man nicht den Grund, weshalb er nicht zahlt, da die Parteien untereinander zerstritten sind. Dazu muß man noch sagen, dass die Jahresabrechnung vom letzten Jahr von den Eigentümern immer noch nicht anerkannt wurde, d.h. auch keine ETV stattgefunden hat.

@Yellow

ja soll der verwalter von seinem eigenen geld das öl vorschiessen?

müsst ihr solventen eigentümer dann halt erstmal tun, damit ihr bald nicht friert und dann die kosten wiederholen, ist ja keine frage der berechtigung, womit soll der verwalter das öl bezahlen, wenn kein geld da ist? ok hat ernst auch schon geschrieben, siehste, macht sinn^^

Nein ist er nicht.

Im Gegenteil hat er alles dafür zu tun, dass Heizöl zur Verfügung steht. Da er aber selbst die Zeche nicht bezahlen kann und auch das Konto der WEG nicht überziehen darf, muss er sofort eine Sonderanforderung starten um den Liquiditätsengpass zu beheben. Wenn dies nicht möglich ist, hat er unverzüglich eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen, auf welcher in der Tagesordnung die Finanzierung des Heizöls steht.

Bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte Ihr Verwalter das schon erheblich früher bemerken müssen.