Darf ein WEG Hausverwalter die Einsicht in die Kontoauszuge verwehren?

5 Antworten

Jeder Verwalter, nicht Hausverwalter, ist Vertreter der WEG und jedes Mitglied dieser darf diesen aufsuchen und in alle Unterlagen der WEG schauen, auch in die Bankbelege natürlich bzw. in die Sachkonten. Das gleiche Recht hat auch ein Mieter einer ETW im Rahmen einer Abrechnung, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns. Melde Dich also an zu einem Einsichtstermin an und wenn der nicht möglich ist, drohe ihm mit einem Verfahren und führe dies dann auch durch. Viel Glück.

DerHans  06.02.2016, 14:09

Der Mieter einer Eigentumswohnung hat mit der Hauseigentümergemeinschaft überhaupt keinen Vertrag. Er kann sich nur ÜBER seinen Vermieter informieren.

schleudermaxe  07.02.2016, 06:56
@DerHans

Eben nicht, so jedenfalls das Landgericht hier bei uns. Können wir auch nicht verstehen, ist eben Recht.

nochmal zu gritzko2, Infos bekommt Ihr im Vermieter Forum (www.vermiter-forum.com), dort könnt Ihr solche Fragen ausführlich stellen und bekommt adäquate Antworten. Der Tipp gilt selbstverständlich auch für Alle anderen!!!

hardty 

Bei google hab ich folgendes gefunden:

http://www.rechtsanwalt.immobilien/wohnungseigentumsrecht/wohnungseigentumsrecht-fuer-wohnungseigentuemer/bewirtschaftung-der-weg-durch-den-verwalter/ich-moechte-unterlagen-beim-verwalter-einsehen-darf-ich-das/

Es scheint ein Urteil des BGH dazu zu geben: 

Rechtsgrundlage sind hier die §§ 675, 666 BGB i. V. m. dem Verwaltervertrag (vgl. BGH, Urteil vom 11.02.2011 – V ZR 66/10 –).

Zitat von der Webseite ohne es geprüft zu haben.

Gruß

Auf Antrag muss der Verwalter Euch Einblick in alle das Haus betreffende Unterlagen, dazu gehören auch die Kontoauszüge gewähren. Das ist mit Sicherheit in der Teilungserklärung wie auch im WEG so geschrieben. Sollte er keine Einsicht gewähren, ist es ein außerordentlicher Kündigungsgrund  dem Verwalter gegenüber. Lest bitte nach, und macht ihm das klar.

Viel Erfolg  hardty

schleudermaxe  06.02.2016, 06:49

Wie, Antrag? Wo bitte steht das denn?

Der Arbeit- oder Auftraggeber des Verwalters ist die Eigentümergemeinschaft. Diese wiederum wird ja durch ein gewähltes Gremium vertreten. Natürlich ist er nicht jedem einzelnen Miteigentümer gegenüber verpflichtet. Sonst käme er ja zu nichts anderem mehr.

schleudermaxe  06.02.2016, 06:48

Wo bitte steht das denn und was bitte soll ein Gremium sein? Die WEG wird vertreten durch den Verwalter und durch sonst niemanden, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben und auch die Gerichte immer wieder. Es gibt da nicht einmal Spielraum.

DerHans  06.02.2016, 11:46
@schleudermaxe

Die Eigentümerversammlung wählt einen Vorstand und beauftragt einen Verwalter. Sie kann diesen Verwalter natürlich auch wieder abberufen. Dafür ist die einfache Mehrheit ausreichend.

Der Verwalter ist Angestellter/Beauftragter der Eigentümergesmeinschaft. Nicht etwa der Chef im Haus.

hardty  06.02.2016, 14:05
@schleudermaxe

zu Schleudermaxe, bitte lies aufmerksam das WEG und die Teilungserklärung, dann weißt Du wo alles steht!!!

Gruß hardty

schleudermaxe  07.02.2016, 07:00
@DerHans

Quatsch, keine Versammlung wählt einen Vorstand, so jedenfalls unsere rund 50 WEG, in denen wir Mitglied sind. Der Verwalter wird bestellt, von mir auch auch gewählt, und gut ist. Dieser ist weder Beauftragter noch Arbeitnehmer, er ist Vertreter und sonst nichts. Alles ganz einfach, oder?

schleudermaxe  07.02.2016, 07:01
@hardty

... und im WEG finde ich nirgends, daß wir Eigentümer einen Vorstand zu wählen haben/müssen. Wo bitte kannst Du so etwas entdecken? Auch in unseren rd. 50 TE finde ich darüber nichts.

DerHans  07.02.2016, 09:33
@schleudermaxe

Dann hätten also alle 50 Teileigentümer ein ständiges Recht, dem Verwalter rein zu reden. Dann ist das Chaos ja vorprogrammiert

schleudermaxe  07.02.2016, 11:30
@DerHans

Wieso 50 Teileigentümer? TE ist hier bei uns Teilungserklärung, denn hier wird doch behauptet, was da zu stehen hat.

Also vereinbart wurde, und da widerspreche ich eben, weil so eine aberwitzige >Vorgabe bei unseren nicht zu finden ist.

Wie besitzen 50 ETW und haben weit über 1.000 Miteigentümer und keiner redet da einem Verwalter rein. Wo bitte kannst Du so eine aberwitzige Behauptung entdecken? Bei mir jedenfalls nicht.

Zudem bekommt ein Verwalter die meisten seiner Aufgaben durch das Gesetz vorgegeben, und die Miteigentümer sind da fein raus, oder?

hardty  08.02.2016, 19:58
@schleudermaxe

nochmal zu schleudermaxe, im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) steht eindeutig, dass ein Verwaltungsbeirat gewählt werden kann, nicht muss! Ich bin auch davon überzeugt, dass ein Passus dazu in Eurer Teilungserklärung steht. Übrigens ist der Verwalter ein Angestellter Aller Wohnungseigentümer, und ist Allen über seine Arbeit Rechenschaft schuldig. Das erledigt er in der Eigentümerversammlung, und dass nicht jeder Eigentümer in der Schlange vorm Verwalter einzeln die Einsicht in die Unterlagen gewähren muss, soll es einen Verwaltungsbeirat geben welcher zur Versammlung gewählt werden kann. Gibt es keinen, nun ja dann muss ebbend der Verwalter bei Bedarf jedem einzelnen Eigentümer alles erklären und vorlegen. Ich empfehle das wirkliche und richtige lesen der Teilungserkärung und des Wohnungseigenzumsgesetzes für jeden Eigentümer!!!   hardty

fehlkauf2008  09.02.2016, 20:33
@schleudermaxe

Unser Verwalter ist faul und total desinteressiert,ebenso wie die Vermieter ,es juckt die alles nicht.Haben noch nie in Belege geguckt,Hauptsache entlasten und gut ist.

schleudermaxe  23.03.2016, 12:20
@hardty

Drei Mal gelesen, nichts gefunden. Wo bitte stehen die Behauptungen vom Hans im Gesetz?