Wie weit darf ein gesetzlicher Betreuer gehen, wenn er die Geldleistungen an den Betreuten senken will?

2 Antworten

Hallo BVBDortmund, handelt es sich um den Amts-Betreuer oder um einen vom Gericht bestellten (privaten) Betreuer? Der Betreuer selbst kann keinerlei Kürzungen vornehmen, sondern nur das Sozialamt, das die Hilfe bewilligt hat. In manchen Städten ist vorgesehen, wenn der Hilfeempfänger mit Bargeld nicht verantwortungsvoll umgeht, die Hilfe in Form von Einkaufsgutscheinen und Mietzahlung direkt an den Vermieter zu gewähren. Aber das sind keine Kürzungen. Kürzungen des Regelsatzes sind immer nur als Sanktionen wegen Verstössen gegen das SGB vorgesehen.


Es ist ein vom Gericht bestellter (privater) Betreuer. Der Betreute ist Frührentner und besitzt ein eigenes Haus, wo er auch lebt.

Wegen der finanziellen Schieflage wurde dem Betreuten früher nur 50,- Euro ausgezahlt und heute ist es 70,- Euro in der Woche. Andere Zahlungen oder Zuwendungen gibt es nicht.

Der Betreuer muß erhebliche Zahlungen für den Anwalt leisten, nachdem er einen Prozess verloren hat, der völlig aussichtslos war.

Ein Pochen auf geschriebenes Recht wird hier kaum helfen. Denn Im Betreuungsrecht gibt es zwei Arten von Rechtsprechungen:

Einmal gibt es das geschriebene Recht , auf das Du Dich beziehst, und zum anderen das tatsächlich gelebt Recht, welches letztendlich von den meisten Betreuungsrichtern angewandt wird.

Gerade bei der richterlichen Anwendung des geschriebenen Betreuungsrechtes hat sich gezeigt, dass das Papier, auf dem es geschrieben steht, sehr, sehr, sehr geduldlg ist, und dies von vielen Richtern schamlos ausgenutzt wird.

Da Richter in Deutschland sakrosankt, unantastbar und unangreifbar sind und es sich bei den Betreuten zumeist zuvor von dem gleichen Richtern stigmatisierte über den Tisch gezogene Menschen handelt, besteht ein starkes einseitiges soziales Abhängigkeitsverhältnis zwischen diesen beiden Gruppen, welches schon alleine aus diesem Grund eine Auseinandersetzung auf gleicher Augenhöhe unmöglich macht.

Die Betreuten sind auf das Wohlwollen des Richters angewiesen. Sie wissen nur zu genau, dass wenn sie tatsächlich während eines Verhörs - von der Justiz beschönigend als „Gehör“ bezeichnet - aufmucken und ihre Unzufriedenheit mit der Betreuungssituation kundtun, sie mit einer Ordnungsstrafe oder mit einer Verschlimmbesserung ihrer Situation zu rechnen haben.

Letztlich sind sie dem Betreuer und dem diesen in der Regel unterstützenden Richter schutzlos ausgeliefert. Die Politik will diesen allgemein als Rechtsbeugung bezeichneten Missstand auch nicht ändern und schaut deswegen intensiv weg.

vgl. hierzu https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BC.
Diese Machtfülle beflügelt so manche Richter noch einen drauf zu setzen.

Dazu interpretieren sie die Gesetzestexte derart beliebig, dass stets genau das herauskommt, was auch ohne Lesen dieser – als überflüssig empfundenen - Gesetzestexte herausgekommen wäre.

Letztlich spielen diese Richter ihre Macht aus, machen kurzen Prozess und setzen die Betreuten ins Unrecht. Gleichzeitig machen sie ihnen klar, dass ein weiteres Aufmucken uncool ist, da dies nur zu einer Verschärfung der Gesamtsituation und somit zu einer Zwangseinweisung der Betroffenen führen würde.Letztlich verfügen Richter noch über eine Allzweckwaffe, mit deren Hilfe sie jeden unzufriedenen "Kunden" in die Knie zwingen können. Sie ordnen einfach seine Prozessunfähigkeit an und machen ihn auf diese Weise für immer mundtot.

vgl.

https://weact.campact.de/petitions/beenden-sie-richterwillkur-in-niedersachsen?

Dass es solche befangenen Richter gibt, ist unbestritten und führt tagtäglich zu tausenden Beschwerden über willkürliches Handeln von Richtern, welche jedoch stets von der Richterlobby – hier der gesamten hierarchisch gegliederten Justiz - mit vorgefertigten Ablehnungsbescheiden beantwortete werden.

Ein ersten Überblick zum organisierten Betreuungsbetrug gibt folgendes Videos der Fachanwältin für Betreuungsrecht Claudia Grether:

 https://www.youtube.com/watch?v=0fsczBN09IU&t=28s