Können und dürfen gerichtl. Betreuer auch Depots ihrer Betreuten auflösen?

4 Antworten

Sofern er sich auch um das Vermögen/Finanzen kümmern muss.

Durchaus möglich. Es kommt ja auch immer wieder vor, dass das Vermögen des Betreuten benötigt wird.

Der Betreuer muss es dann natürlich auch belegen können.

Wenn sie als Betreuer auch die Vermögenssorge vom Gericht zugesprochen bekommen haben, dürfen sie das.

Jedoch müssen sie den Schritt ggf. erklären können, da sie ja für den Betreuten förderlich arbeiten müssen.

Betreuer dürfen grundsätzlich nur das, was das Betreuungsgericht zulässt. Gerade was Geldsachen betrifft geht nichts ohne die Zustimmung des Betreuungsgerichts.

Wenn die die vermögenssorge haben, hat das Gericht ja zugestimmt. Und die Folgen praktisch immer der Argumentation von Betreuern und Gutachtern. Die müssen nur sagen, daß wäre zum wohl des betreuten. Das reicht.

Die dürfen praktisch alles.

Falsch