Darf ein Azubi alleine ohne andere Azubis oder Angestellte im Betrieb arbeiten?

5 Antworten

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wer einen Azubi ausbildet, muss dies selbst tun oder einen Ausbildungsbeauftragten mit der Aufgabe betrauen (§14,28,29,30 Berufsbildungsgesetz). Außerdem gilt: Ausbildung kann nur dann statt finden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der dich ausbildet.


§14,28,29,30 Berufsbildungsgesetz

Das halte ich für falsch. Sinn einer Ausbildung ist ja auch, den Auszubildenden zu befähigen, eigentständig zu arbeiten. Und wenn ihm eine bestimmte Tätigkeit bereits beigebracht wurde, dann kann man ihm das auch ruhig mal eigenverantwortlich übertragen.

@skyfly71

So steht es aber im Gesetz!

@zierfisch1

ich halte es auch nicht für schlimm, mal alleine zu sein, aber es wurde nach dem gesetz gefragt ;)

@quietscheratsch

ich denke dieser gesetzesauszug bezieht sich eher darauf, überhaupt auszubilden! der azubi ist ja nicht die ganze zeit alleine, sondern eben nur 2 mal die woche für ein paar stunden

Ja für Reinigungsarbeiten kann man selbst nen Azubi mal alleine lassen.

Ne Spass beseite...glaube nicht das man das darf.

Nein. Darf nicht sei. Auch wenn es "nur Putzarbeiten" sein sollen.

Das Reinigen von Praxisräumen ist nicht Bestandteil deiner Ausbildung und somit nicht gestattet. Meine damit reine Putzarbeiten, wie Fussboden säubern, Schreibtische abstauben, Papierkörbe leeren. Hier muss der Arbeitgeber jemanden beauftragen der die Praxis reinigt und keinen Azubi. Im Berufsbildungsgesetz ist genau festgelegt, was Sache ist. Sicher musst du auch ein sog. Berichtsheft führen in dem du das einträgst, was du im Betrieb an Arbeiten erledigst. Einträge über Putzarbeiten im Berichtsheft werden von den Prüfern nicht gerne gesehen. Habe den Eindruck, dass dein Arbeitgeber die Kosten für eine Reinigungskraft sparen möchte und dich als billige Arbeitskraft für diese Arbeiten einsetzt.

Einen Azubi alleine arbeiten lassen darf man schon. Wichtig ist lediglich, dass für einen Auszubildenden eine weisungsberechtigte Person, also ein Ausbilder vorhanden ist, und das kann im Zweifelsfall in kleinen Betrieben sogar der Chef selbst sein. Wenn dieser dem Azubi Aufgaben überträgt, die dieser alleine oder Anleitung durchführen kann, darf er dies auch tun, dazu muss niemand sonst anwesend sein.

Kritischer ist hingegen, dass du dort bist, um die Praxis zu reinigen. Sofern du damit einfache Putzarbeiten meinst, ist dies nicht rechtens, da diese nicht zum Berufsbild der Arzthelferin gehören und somit nicht Bestandteil deiner Ausbildung sind. Handelt es sich aber um Flächendesinfektionen, die nur medizinisches Fachpersonal druchführen kann, oder um die fachkundige Reinigung medizinischer Geräte, oder um Arbeiten wie das Ausmisten von Medikamentenschränken, ist es wiederum rechtens.

Um nochmal auf die Flächendesinfektion zurück zu kommen: Die darfst du nur alleine durchführen, wenn man dich im Umgang mit Gefahrenstoffen belehrt hat.