Darf ein Autohändler die Sachmängelhaftung ausschließen?

4 Antworten

Long Story short: Der Gewährleistungsausschluss ist gem. § 476 Abs. 1 BGB unwirksam. Der Umstand, dass er nur an Unternehmer verkaufen wollte, ist dabei irrelevant, soweit du nicht arglistig darüber getäuscht hast, dass du kein Unternehmer bist.

Der Verkäufer macht mit Kunden die - Wenn's geht Rechnung-.

Für soviel Geld dürfen diese Schäden nicht dabei sein.

Ich hatte Gebrauchtes bei Autovermietung gekauft. Die haben eine Versicherung abgeschlossen und bezahlt, die nach 1 Jahr automatisch erlosch, falls ein Motorschaden gewesen wäre. Ich hab's nun 4 Jahre, brauchte bisher bloß ne neue Batterie. Aber das ist ja normal.

Beschwere dich dort. Falls sie frech werden, sage, dass du dich bei der Polizei schlau fragen musst. Vor negativ Mundpropaganda haben Autohändler Respekt.

Unterschrift!!! Sobald ich was unterschreibe, bestehe ich auf eine Kopie davon. Da bleib ich am Stuhl kleben, bis ich die habe. So gutmütig ich bin, aber da bin ich stur wie ein Panzer. Kopie sofort ist selbstverständlich. Wenn nicht, könnte was faul sein, das ohne mich.

Dann setzt Mal dein Selbstbewusstsein ein. Raffinesse musst du mit List begegnen, damit du Erfolg hast! Toi, toi, toi!!!

Nein, das geht nicht! Wenn Du eine Privatperson bist, kann er noch so oft von einem B2B-Geschäft sprechen - es ist und bleibt falsch und er muss haften.

Auch die Praxis, einen unterschriebenen Vertrag wieder zurückgeben zu müssen und erst eine Woche später wieder ausgehändigt zu bekommen, ist doch sehr zweifelhaft.

Ob Du allerdings vom Kauf zurücktreten kannst, ist auch fraglich. Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht von einem Kaufvertrag!

Generell gelten für einen möglichen (!) Rücktritt folgende Regeln:

  1. Der Mangel muss bereits beim Kauf vorgelegen haben
  2. Die Behebung des Mangels muss mindestens 5% des Kaufpreises kosten

Auch dann ist ein Rücktritt erst möglich, wenn der Verkäufer den Schaden nicht innerhalb von 2 Reparaturversuchen beheben kann oder sich gar weigert, einen Reparaturversuch zu unternehmen.

Beachte: Noch muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht beim Kauf vorlag. Erst in einem halben Jahr kehrt sich die Beweislast um.

Ich habe gerade den den Händler Gesprochen,er sagte mir nur warum ich denn keine zusätzlich Garantie für 500€ bei ihm abgeschlossen hätte. Davon hat er beim kauf aber nix erwähnt.ich hätte das Auto ja im Vertrauen gekauft

@andyht

Weil das völliger Blödsinn ist. Als gewerblicher Verkäufer ist er zur Gewährleistung verpflichtet und kann diese auch nicht ausschließen.

Mir geht es jetzt darum,kann der Händler auf diesen Vertrag bestehen oder kann ich trotzdem vom Kauf zurück treten?

Nein, kann er nicht. Der Vertrag ist offensichtlich falsch. Du bist kein Gewerbe und entsprechend kann er die Sachmängelhaftung auch nicht ausschließen. Auch dann nicht, wenn es 100 mal in großen, roten Lettern im Vertrag steht.

Vom Vertrag zurücktreten kannst du so ohne weiteres jedoch auch nicht, denn der Verkäufer hat ein Recht auf Nachbesserung. Nur wenn die Mängel nicht angemessen behoben werden können, kannst Du vom Vertrag zurücktreten