Warum verkaufen Händler ein Auto nur ins Ausland oder an Gewerbe Betreibende?

8 Antworten

Früher wurden ältere Fahrzeuge auch von Händlern " unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" für kleines Geld verkauft.Der Kunde wußte also, das er beim Kauf möglicherweise eine Gurke bekommt und hat das auch in Kauf genommen, er konnte eben selbst entscheiden.

Heute, dank dem fantastischen neuen EU-Recht dürfen Händler die Gewährleistung nicht mehr ausschließen, was bedeutet das sie auch für 15 jahre alte Kisten mit 200000 km auf dem Buckel ewig lange Garantie übernehmen müssen. Das steht natürlich in keinem Verhältnis zum Wert der Fahrzeuge und natürlich ist auch die Warscheinlichkeit höher, das an so einem alten Auto was kaputt geht auch wenn mans vorher durchgecheckt hat, deswegen werden alte, billige Autos gar nicht mehr angeboten, oder nur noch in Kommission oder ins Ausland verkauft.

Gewerbetreibende sind Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 15 EStG erzielen.

Ich könnte mutmaßen, dass es mit der Gewährleistung zusammenhängt. Beim Verkauf an Verbraucher hat dieser dank Verbrauerschutzvorschriften den Vorteil, dass der Händler auch bei Gebrauchtwaren die Gewährleistung nicht vollständig ausschließen kann. Wenn das Auto also einen Defekt aufweist, muss der Händler für den Mangel u.U. "geradestehen" und nachbessern.

Diesen Vorteil hat der Gewerbetreibende nicht, da kommt es rein auf die vertragliche Vereinbarung an.

Einfach gesagt: Wenn man eine Schrottkiste verkauft, dann besser für Export oder Gewerbe, um sich nicht bei Mängeln mit dem Erwerber rumärgern zu müssen. ;)

Das ist die Folge eine gesetzlichen Regelung die ausschließt dass ein Händler die Gewährleistung ausschließen kann.

Verkauft der ein AUto für evtl. 700 Euro mit 250.00km und innerhalb eines Jahres geht z.B. die Zylinderkopfdichtung kaputt, kostet die Reparatur 600-1000 Euro.
Das Risiko will kein Händler eingehen. Aber auch ein Kangoo für 1200 Euro.
Was dazu führt dass kein Händler solche Autos an Privat verkauft.
Zum vomitieren ("k*tzen" ist zu "vulgär"...).

"Verbraucherschutz" soll das sein.
Man kann es nicht mal als Verkäufer ausschließen, wenn man den Gewährleistungsausschluss vor einem Notar unterschrieben würde.
Dann kann man den Händler bei einem Schaden immer noch verklagen.....

Hier sollte man das Gesetz ergänzen, dass  Autos die z.B. unter eine bestimmte Kombination von Alter, Laufleistung und evtl. Schwackewert fallen ohne Gewährleistung an Privat verkauft werden können.
Das verhindert einen generellen Zwang dem Kunden gegenüber sie immer auszuschließen, aber erlaubt es trotzdem bei solchen Autos.



Ähnlich wie es immer schwieriger wurde privat ein Auto zu transportieren, abschleppen etc., klönnte man hier vermuten dass es der Regierung gerade Recht ist, wenn der Bürger mehr zahlt, wenn diese Autos nach Afrika verschifft werden, dem Markt entzogen werden.
Beim Transport von Autos will man dass die Bürger Abschleppunternehmer etc. beauftragen, das bringt schließlich Steuergelder.
Schleppen mit z.B. Stange wäre auch mal über 100km machbar, aber neeeiiiin...

Oder diese "Brillen" die man hinten an eine ganz normale Anhängerkupplung hängt.
Da hinein das zu schleppende Auto.
Sind die noch erlaubt? Ich befürchte nicht.
Die Holländer dürfen hinten an ihren Wohnmobilen einen Smart an eine etxra Deichsel anhängen. Da muss dann auch keiner hinten drin sitzen.
In Deutschland nicht zulässig.

Es braucht eine EU-einheitliche Straßenverkehrsordnung, und da muss dann auch Deutschland Einschnitte (Regelungen fallen weg, bzw. erden weicher) hinnehmen! Und wenn das heißt, dass Autos wie in Östererreich jedes Jahr zum "TÜV" müssen, ist das auch in Ordnung. Es kann in Einzelfällen auch strenger in Deutschland werden.

Solche Anhänger bzw. Schleppen von Autos, Anhänger an Rollern, und das fahren von Leichtkrafträdern "A1" für Besitzer von Autoführerscheinen.
Evtl. nach X Jahren versicherung eines 50ccm-Roller.
Oder ein einfacher Test beim ADAC, wo man auf einem Testgelände zeigt, dass man auf zwei Rädern nicht umkippt etc..
Oder für Autoführerscheinbesitzer die einfache Prüfung für A1 wie sie regulär stattfindet, aber ohne Fahrschule davor.

Aber auch KFZ-Steuer, Kennzeichen, und idealerweise dann natürlich auch Versicherung. Also die Möglichkeit eine Versicherung aus dem EU-Ausland zu nehmen.

Lass mich raten ein Ausländischer Autohändler stimmts ?


Selbst wenn du da ein Auto bekommen würdest guck dir die Kisten mal genau an ....du spielst mit deinen Leben wenn du sowas kaufst und fährst

Weil denen das Gewährleistungsrecht im einseitigen Handelsgeschäft zu heikel ist.