Darf ein Auszubildender in d. Altenpflege der schon das kl.examen hat selbständig arbeiten?

3 Antworten

Wenn eine ausgebildete Person dabei ist, sollte er doch wohl selbständig arbeiten können, denn Du siehst ja, was er macht und kannst notfalls eingreifen.

Ein Pflegehelfer kann und darf i Rahmen dessen was ein Pflegehelfer ausführen kann selbstständig arbeiten.

Jedoch gehört das digitale Ausräumen nicht zum Tätigkeitsfeld eines Pflegehelfers.

Das ist 3 jährig examinierten vorbehalten.

Es sei denn diese digitale Ausräumung erfolgt unter Aufsicht und Anleitung einer 3 jährig examinierten.

Hat er dich gefragt ob du ihm zur Seite stehst, oder hat er das seklbst ohne dein zutun getan?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zitat: "Er räumte eine Pat. digital aus."

Was ist darunter zu verstehen?

Griesuh  27.07.2018, 09:09

Digitales Ausräumen = Finger in Po und festen Stuhlgang ( Kotsteine) mit dem Finger entfernen

Cora1205  27.07.2018, 09:38
@Griesuh

Danke, kannte ich nicht. Bin ja auch zum lernen hier.