Ausbildung Altenpflege - darf man Fehlzeiten im Außenpraktikum haben?
Hallo,
Zurzeit befinde ich mich in der Ausbildung zur exam. Altenpflegerin.
Ich bin zurzeit im 3 Ausbildungsjahr und habe bis jetzt höchstens 15 Tage gefehlt. Auch der Notendurchschnitt vom letzten Zeugnis ist 1,7.
Zur Ausbildung gehört es, drei Außenpraktikas zu absolvieren (je 6 Wochen). Jetzt gerade habe ich mein drittes und letztes Außenpraktikum und habe in den anderen beiden Außenpraktikas keine Fehltage gehabt (1.Abulante Pflege, 2.Krankenhauseinsatz 3. Gerontopsychiatrie.)
Jetzt habe ich mich extrem erkältet, fühle mich richtig schlapp etc (Erkältung halt)
Nun meine Frage
Wird man zur Prüfung zugelassen ,wenn man Fehltage im Außenpraktikum hat oder muss man die Tage nachholen oder sind es dann einfach "nur" Fehltage ?
Ich Danke euch für die Antworten .
2 Antworten
In den Schul - und Ausbildungsverträgen wird festgehalten, wieviele Fehltage während der Ausbildung zusammen kommen dürfen. Wird die Höchstzahl der zulässigen Fehltage überschritten, so wirst du nicht zum Examen zugelassen.
Und ja, wenn du krank wirst, auch im Praktikum, lässt du dich AU schreiben.
Wenn du krank bist, bist du krank.
wenn du krank bist, läßt du dich krankschreiben. da kann keiner was dagegen haben
Stimmt so nicht ganz. In den Schul und Ausbildungsverträgen wird festgehalten, wieviele Fehltage während der Ausbildung zusammen kommen dürfen. Wird die Höchstzahl der zulässigen Fehltage überschritten, so wirst du nicht zum Examen zugelassen.