Inkasso Probleme , Ratenzahlung , Einigungsvergütung

4 Antworten

Du musst nicht... du kannst es auch verweigern, dann wird ein Mahnbescheid erstellt und letztendlich kannst du auch eine Ratenvereibarung mit dem Gerichtsvollzieher erzielen (eine Lohnpfändung oder Sachpfändung wäre aber auch eine Möglichkeit wenn etwas zu holen ist).  Hättest du bevor das Inkasso eingeschaltet wurde beim Gläubiger schon bekannt gegeben das du nicht zahlen willst hätte der auch kein Inkasso einschalten dürfen (bzw. zumindest dir nicht als Schadensersatz in Rechnung stellen dürfen). Es hat alles vor und Nachteile, was das richtige für dich ist musst du entscheiden. Du könntest auch nochmal versuchen mit dem Gläubiger zu verhandeln, der könnte das Inkassoverfahren still legen und wieder direkt mit dir korrespondieren.

Auch hier sei ergänzend erwähnt: Ein gerichtlicher Mahnbescheid samt Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher ist günstiger als Inkassogebühr samt Inkasso-Einigungsgebühr.

Des Weiteren kann man auch einfach stur zahlen (direkt an den Gläubiger, Verwendungszweck "Nur HF"). Für eine Ratenzahlung braucht man keine Erlaubnis. Und was weg ist, ist weg. Man muss halt mit den aufgezeigten Konsequenzen unter Umständen leben.

@mepeisen

Interessenshalber... was kostet so was eigentlich beim GF, insb. wenn man dort z.B. ne 150€ Forderung mit 10€ Raten abstottert.

@Geheim0815

IMHO nimmt der Gerichtsvollzieher pro Rate 4€ extra. Zumindest habe ich diese Zahl im Kopf. Man müsste da nochmal genauer schauen. Aber das wären ja auch mehr als 6 Raten und das macht ein GV normalerweise nicht.

Nehmen wir es aber mal an, dann wären das selbst in so einem Fall 6€ Tilgung, damit dann 25 Raten und damit an Kosten 25 * 4€. Das sind 100€ vs. 120€ Inkasso-Rateneinigungsgebühr.

Wenn man nun noch die Inkassogebühr selbst als strittig ansieht und dieser bei der Titulierung widerspricht, "lohnt" sich das durchaus. Im Sinne, dass es billiger ist.
Wenn man Ratenzahlungen mit Inkassos vereinbart, geht das ja ausschließlich, indem man die normale Inkassogebühr und die Rateneinigungsgebühr zusammen anerkennt.

Und dafür das ich Raten zahlen will oder eher gesagt muss , soll ich sogar noch mal drauf zahlen.

Niemand zwingt dich, dich mit dem Inkassobüro abzugeben. Wenn du dich auf den Deal einlässt bist du natürlich in gewisser Weise selber schuld.

Gegenvorschlag: 514,36 zzgl. der 1,82 € Zinsen direkt an den Gläubiger überweisen und das Inkassobüro ignrorieren.

Was hälst du davon? Ist gleich viel günstiger! =)


Wenn du keine 516 € hast, dann solltest du dich mal fragen ob du nicht vielleicht Nachhilfe in Sachen Geld-Management brauchst.

Du kannst auch dem Gläubiger eine angemessene Anzahlung zukommen lassen. Dies zeigt guten Willen.

Ergänzende Frage hierzu: Wer ist der ursprüngliche Gläubiger? Wie kommt die Forderung zustande bzw. aus was setzt sich die Hauptforderung zusammen? Nicht dass du grundsätzlich über den Tisch gezogen wird. Wenn du beispielsweise etwas bei Otto nicht zahlen konntest oder bei einen der anderen Töchter (Bon Prix, Schwab und wie sie heißen) brauchst du grundsätzlich keine Inkassogebühren zahlen.

Zudem klingen 10€ Mahngebühren bereits leicht überzogen.

Würde ich nicht machen. Versuche dich lieber mit dem Gläubiger zu einigen. Inkassobüros verlangen nun mal solche Gebühren, es ist deine Entscheidung ob diese bezahlen möchtest oder nicht

Wenn Du unterschreibst - anerkennst Du diese Märchengebühren und bist selbst schuld 

Mein Tipp : Überweise (wie von @kevin empfohlen) unangekündigt und zweckgebunden die 514 (nur HF) direkt an den GL (nicht ans Inkassobüro )

Ich würde noch zusätzlich 5 oder 6 € an mahngebühren dazurechnen

Frage : Wie ist dein score ?

Gäbe es was zu pfänden ? 

Andere schulden und falls ja : tituliert ?