Darf ein Abgeordneter vier Jahre lang machen was er will, nach dem er gewählt wurde?

6 Antworten

Im Rahmen der Rechtsordnung selbstverständlich. Was für eine Frage...

Politisch gesehen darf er schon machen was er will. Er kann das genaue Gegenteil dessen behaupten, was er vor der Wahl gesagt hat. Er kann aus seiner Partei austreten und in eine andere Partei eintreten. Er ist vollkommen frei in seinen Entscheidungen.

Was er in seiner Freizeit macht, unterliegt den Gesetzen genau wie bei jedem anderen. Er besitzt zwar eine parlamentarische Immunität. Aber die nützt ihm gar nichts wenn er eine Straftat begeht. Sie kann jederzeit aufgehoben werden.

Ein Abgeordneter ist nur seinem Gewissen verantwortlich. Da viele, etwa in der SPD, so etwas wie ein Gewissen nicht haben, sind sie also keinem und gar nichts verantwortlich.

Immerhin zeigt die Praxis, dass eine gewissen Verpflichtung gegenüber dem eigenen Geldbeutel gespürt wird.

Natürlich nicht