Unterschied zwischen Abgeordneter und Mandat (Politik) (Bundestag)?

2 Antworten

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Der Kernpunkt ist, das ein Mandat abgegeben werden kann. Beispiel: Partei XYZ gewinnt 27 Sitze im Parlament. Dann braucht sie 27 Personen, die vom Wähler den Auftrag bekommen haben im Parlament tätig zu werden. Diese Personen werden dann "Abgeordnete" und haben jeweils ein Mandat inne.

Jetzt hat der Abgeordnete Heinz Müller ein Problem. Seine Frau ist schwer erkrankt, er muß sie pflegen und kann deshalb nicht auf Fraktionssitzungen und im Parlament regelmäßig "sein Mandat ausüben". Dann kann er sein "Mandat" abgeben und ein anderer (aus den Reihen der selben Partei) bekommt dann dieses Mandat und ist dann neuer "Abgeordneter". Heinz Müller ist dann kein Abgeordneter mehr und hat auch kein Mandat mehr.

Ein Abgeordneter bzw eine Abgeordnete hat ein Mandat inne. Das Mandat ist die Beauftragung des Politikers mit der Arbeit im Parlament.

aber ist so gesehen dann nicht jeder abgeordneter im parlament ein mandat?

@Blackbuggy96

Nein, jeder Abgeordnete hat ein Mandat. Mandat lässt sich mit "Aufgabe" vergleichen. Man ist keine Aufgabe, man hat eine Aufgabe.

Ich denke du bist vom Wort Mandant verwirrt. Das ist etwas anderes.

@Kanatar

Achsooo könntest du mir eventuell ein beispiel machen mit "Aufgabe" würde mir echt weiterhelfen

@Blackbuggy96

Der Abgeordnete Karl Lauterbach (SPD) hat ein Mandat für den deutschen Bundestag inne.

Der Abgeordnete Karl Lauterbach (SPD) wurde bei der letzten Bundestagswahl vom Volk gewählt und damit beauftragt die Interessen seiner Wähler im Parlament zu vertreten.

@Kanatar

perfekt danke schreibe heute eine arbeit und bin einigermaßen verwirrt