Darf ein 11 Jähriger Kondome kaufen?

18 Antworten

Es gibt keine gesetzliche Alterbeschränkung für den Verkauf von Kondomen.

Nur für Alkohol, Tabakerzeugnisse und jugendgefährende Medien (Schriften, Filme etc) existieren solche Beschränungen.

Die Verweigerung der Herausgabe von Kondomen an unter 14-jährige Personen würde ja auch keine Schutzwirkung entfalten in dem Sinne, dass diese Kinder dann mangels Kondomen auf Geschlechtsverkehr verzichten würden, während sie es mit Kondom machen würden. Schlimmstenfalls würde eine solche Verweigerung zur Übertragung von Geschlechtskrankheiten oder zu ungewollten Schwangerschaften führen.

Möglicherweise ist die Zweckbestimmung der Kondome im geschilderten Fall aber eine andere gewesen als die von dir vermutete (vergleiche die anderen Antworten). Es wäre auf jeden Fall von der Kassiererin indiskret, wenn sie einen Kunden, gleich welchen Alters, danach befragen würde, was er mit den Kondomen vorhabe und je nachdem diese verkaufen würde oder auch nicht.

Es ist sehr verantwortungsvoll, dass jemand mit 11 Jahren schon an die Verhütung denkt. Respekt! Den hast dir verdient!

Nur ist laut Gesetz Geschelchtsverkehr erst ab 14 erlaubt. Offizieller Sex-Konsum (Sex-Shops, Pornos usw.) erst ab 18. Sowie auch das Fotografieren und Filmen vom Geschlechtsakt ist erst erlaubt ab 18 (der, der aufnimmt und die, die agieren).

Somit bist du mit 11 Jahren gesetzlich noch nicht dazu berechtigt, Kondome zu erwerben. Aber im grunde ist es einem Kondom-Automaten egal, wie alt du bist, solange du genug Geld hast. (Gibts oft bei Tankstellen auf den Toiletten)

Fazit: Sex ist erst ab 14 erlaubt. Somit sind keine Verkäufer dazu berechtigt, dir Kondome zu verkaufen.

Artus01  15.08.2012, 15:20

Fazit: Sex ist erst ab 14 erlaubt

Kannst Du bitte mal angeben wo das steht?

flirtheaven  15.08.2012, 15:24
@Artus01

das steht so nirgendwo. lt. StGB ist lediglich der sex mit personen unter 14 verboten.

Artus01  15.08.2012, 15:30
@flirtheaven

Es war natürlich klar das dieser Unsinn jetzt kommen musste:

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft . (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1.sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, 3.auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder

4.auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Hier können nur Handlungen von Personen erfasst werden die älter als 14 Jahre sind, denn nur diese sind strafmündig. Was ist denn wenn der gute seine 12-jährige Freundin beglücken möchte?

TETTET  16.08.2012, 09:13
@Artus01

Wenn aber der 11-jährige mit seiner 14-jährigen Freundin schlafen will, ist ihm das nicht verboten.

Jan190122  06.04.2019, 20:06

wie kann man so Hohl sein man Kann immer Kondome kaufen du dummes kind. guck doch einmal ins Jungendschutzgesetzt und dann schreib erstmal was immer diese behindete leute /Kinder/

Heni2009  08.07.2020, 15:48
@Jan190122

Beleidigt euch doch nicht! Man kann FREUNDLICH seien Zweifel bekannt geben

Wieso denn nicht?

Sek ist zwar in Deutschland ab 14 Jahren erlaubt, aber es gibt keine Altersbeschrenkung beim Kauf von solchen Produkten!

Also darf er das auch kaufen ;-)

Es gibt keine Gesetzliche Regelung die das verbietet, und, es gibt auch keine Regelung die ihm die Benutzung verbietet ... wofür auch immer.

DomeemoD1892  16.08.2012, 20:42

natürlich ;D se* ist erst ab 14 !! :D

Warum soll sie ihm die nicht verkaufen? Das verstößt definitiv nicht gegen Jugendschutzgesetz.. es sollte Dich eher nachdenklich machen, wenn sie ihm wahllos Schnaps o.ä. verkauft. Sollte der Lütte in der Hinsicht schon aktiv sein.. kann man doch froh sein, dass er wesentlich verantwortungsvoller handelt und denkt als viele, die doppelt und dreifach so alt sind.