Lohn- und gehaltsabrechung
hi
habe bis 30.06.2010 bei tengelmann gearbeitet, bis rewe tengelmann gekauft hatte, Rewe beschäftigte mich weiter mit neuen vertrag, mir wurde gesagt das alles so bleibe wie bisher bei tengelmann. ok jetzt was mein problem ist,
ich hatte 2010 kein weihnachtsgeld erhalten, alle anderen haben bekommen als ich darauf angsprach meinten sie tengelmann musse zahlen da ich noch kein jahr bei rewe bin. aber mein vertrag lief am 30.06.2010 aus. Und auf der gehaltsabrechnung steht drauf
tatsächlicher eintritt 1.07.2010 und angerechnet wird der 01.09.2006 theoretisch schaffe ich doch so gesehen seit 2006 bei rewe und müsse somit weihnachtsgeld bekommen oder irre ich mich da?
danke für die hilfe
2 Antworten
Sowohl praktisch als auch theoretisch arbeitest du seit 01.07.2010 bei Rewe. Aber Rewe ist mit dem Kauf von Tengelmann als Arbeitgeber in alle Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse eingetreten und das bestand schließlich bereits seit 01.09.2006.
Die Kette ist meines Wissens an ein Tarifwerk gebunden. Dein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergibt sich aus deinem Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem zu Grunde gelegten Tarifvertrag. Man kann dich aufgrund der Übernahme aber trotzdem nicht so behandeln, als wärst du ein neuer Mitarbeiter. Zu den tariflichen Regelungen kommt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Arbeitgeber kann nicht ohne sachlichen Grund einzelne Arbeitnehmer von der Zahlung ausnehmen.
Ich würde dir empfehlen den ganzen Sachverhalt mal von einem vernünftigen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.
Da ich selbst bei REWE arbeitete kann ich Dir von meiner Erfahrung her sagen, dass REWE oft nicht das macht, was sie machen sollten. ;-) Theoretisch bist du schon seit 2006 dort, aber da du einen neuen Vertrag bekommen hast, zählt wohl dieser. Wie soll Tengelmann denn zahlen, wenn REWE ihn aufgekauft hat? Dann müssen sie auch ihre Rechten und Pflichten einhalten von dem, was sie aufgekauft haben.