Lohn- und gehaltsabrechung

2 Antworten

Sowohl praktisch als auch theoretisch arbeitest du seit 01.07.2010 bei Rewe. Aber Rewe ist mit dem Kauf von Tengelmann als Arbeitgeber in alle Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse eingetreten und das bestand schließlich bereits seit 01.09.2006.

Die Kette ist meines Wissens an ein Tarifwerk gebunden. Dein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergibt sich aus deinem Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem zu Grunde gelegten Tarifvertrag. Man kann dich aufgrund der Übernahme aber trotzdem nicht so behandeln, als wärst du ein neuer Mitarbeiter. Zu den tariflichen Regelungen kommt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Arbeitgeber kann nicht ohne sachlichen Grund einzelne Arbeitnehmer von der Zahlung ausnehmen.

Ich würde dir empfehlen den ganzen Sachverhalt mal von einem vernünftigen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.

Da ich selbst bei REWE arbeitete kann ich Dir von meiner Erfahrung her sagen, dass REWE oft nicht das macht, was sie machen sollten. ;-) Theoretisch bist du schon seit 2006 dort, aber da du einen neuen Vertrag bekommen hast, zählt wohl dieser. Wie soll Tengelmann denn zahlen, wenn REWE ihn aufgekauft hat? Dann müssen sie auch ihre Rechten und Pflichten einhalten von dem, was sie aufgekauft haben.