Muss ich ständig die Konsequenzen meiner 16 jährigen Tochter tragen?

6 Antworten

Wenn sie 16 Jahre ist, haftet sie zum größten Teil selber. Dafür gibt es ja Jugendgerichte. Durch Sozialstunden o.ä. kann sie den Schaden abarbeiten. Aber vorstrecken, wirst du ihr das Geld erstmal müssen.

Nein, den Schaden kann sie nicht abarbeiten. Der Autobesitzer will das Geld für den Schaden haben, was nützen ihm Sozialstunden, gar nichts.

warum vorstrecken? Muss er gar nicht. Evtl. hat der Autobesitzer eine Vollkaskoversicherung, die das erst einmal übernimmt, und dann von der Tochter des Fragestellers wieder einklagt.

Eigentlich haftet der Teenager - es gibt Jugendstrafrecht - insbesondere, wenns um Vorsatz geht - Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt.

Es gibt da 2 Kriterien für die Haftung der Eltern/Erziehungsberechtigten:

  1. Verletzung der Aufsichtspflicht (ist bei 16jährigen natürlich sehr eingeschränkt) und
  2. Der Jugentliche muss die Unrechtmäßigkeit seines handels erkennen können (z.B. bei "Betreten" eines Kunstwerks, das nach Wasserspender aussieht, kann man nicht von Vergehen sprechen, wenn nicht "Betreten verboten" dransteht.

Aber vorsätzlicher Vandalismus - da gibts eigentlich "keinen Radi" - also keine Frage - dafür ist die/der Jugendliche selbst zu verantworten.

Du verwechselst Strafrecht und Zivilrecht. Vandalismus ist eine Straftat. Aber der Schadensersatz ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und hat mit Jugendstrafrecht nicht das geringste zu tun.

@Eminara

Eigentlich nicht - denn der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch resultiert m.E. aus dem strafrechtlich zu bewertenden Vorgang. Die Krux ist, dass der Vater m.E. aufgrund des des strafrechtlich bewertbaren Vorgangs aus der persönllichen Haftung rauskommen kann (kein 1. und kein 2.) Aber ich bin kein Richter ! - Verfolgte das nur in einem Zivilprozess.

Sie ist ab 14 Jahren strafmündig, der Geschädigte kann sie verklagen und einen Titel erwirken, der 30 Jahre gültig ist. Solange kann er die Schadenssumme einfordern.

Dass sie strafmündig ist, hat damit nichts zu tun. Aber ansonsten stimmt es.

Ich denke deine Tochter kann ihre Gefühle nucht verarbeiten. So hart das auch klingen mag ich denke sie sollte zu einen Psychologen, weil es nach einer Verhaltensstörung aussieht

Für den Schaden haftet deine Tochter. Du hast doch nichts kaputt gemacht.