Gehört Reinigungskraft zu Lagermitarbeiter?

6 Antworten

Außer dem Sauberhalten des eigenen Arbeitsumfeldes nicht, aber =

Ich bin mir ziemlich sicher das in Deinem Arbeitsvertrag der Zusatz steht : "kann bei Bedarf auch in anderen Tätigkeitsfeldern eingesetzt werden." Und das ist quasi ein Freibrief Dich einzusetzen wie die Aufträge reinkommen. Hast Du das unterschrieben dann bleibt Dir keine Wahl. Was "Bedarf" ist entscheidet Deine Leihfirma, nicht Du.

Du kannst also bei "Bedarf" als Putzmann - auch Toiletten putzen, als Bauhelfer, in der Sperrmüllabfuhr oder sonstwo eingesetzt werden. Als Ungelernter sollte Dir das auch egal sein, wichtig ist das Du ARBEIT hast. Bist Du denn ausgelernte Lager-Fachkraft ? Dann achte künftig darauf was Du unterschreibst, bei Arbeitsverweigerung bekommst Du eine Sperre beim ALG von 3 Monaten.

Du mußt nicht alles machen, lasse es dir genau erklären und sage nein , wenn Du nicht einverstanden bist.Verlange eine andere Arbeit, die Dir zusagt oder kündige.Am besten wäre es, wenn Du Dir selber eine Arbeit suchst, die Dir zusagt, die würde dann auch besser bezahlt als bei einer Leihfirma.

nein Reinigungsarbeiten würde ich nicht direkt zu Lagerarbeiten zählen.

Die Zeitarbeitsfirma hat aber ein Interesse dich einzusetzen.

Vielleicht steht in deinem Vertrag so etwas wie, kann bei Bedarf auch in anderen Tätigkeitsfeldern eingesetzt werden.

Die Reinigung deines Arbeitsplatzes im Lager gehört dazu. Ansonsten hat das eher weniger mit Lagerarbeiten zu tun.

Als Lagerarbeiter ist es auch üblich, mit dem Besen oder Kehrmaschine durch die Gegend zufahren. Weiter gehend aber nicht.