Darf die Schule mich rauswerfen?

6 Antworten

Wenn du das 10. Schuljahr hinter dir hast, dann hast du zunächst mal deine Vollzeitschulpflicht erfüllt. (Es geht dann weiter bis zum 18. Lebensjahr mit Berufsschule oder anderen Wegen.)

Wenn du das Klassenziel nicht erreicht hast, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Du erhältst einen Vermerk: ....hat einen dem Hauptschulabschluss der Klasse 10 gleichwertigen Abschluss erworben.... (Regelung NRW) und wirst entlassen.
  • Die Eltern stellen an die Konferenz einen Antrag auf Verlängerung der Schulpflicht, und du wiederholst die 10.

Dieser Antrag wird aber nur genehmigt, wenn "der Schüler förderungswillig und förderungswürdig ist". Wenn du also bisher gezeigt hast, dass du trotz schwacher Leistungen lernbereit , diszipliniert und zuverlässig in allen Punkten warst, klappt das - sonst aber nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

....aber die Lehrer meinen...

Eine grundsätzliche Sache: Wenn jemand meint, dann ist das unverbindlich. Verbindlich ist das immer erst dann, wenn du das schriftlich mit Unterschrift und Stempel hast.

Also meine Eltern waren heute beim Elternsprechtag und mein lehrer hat gemeint das in unserer klasse leute sitzen bleiben auch wegen mangelnder noten aber da er in mir potenzial sieht aber er weiß das ich faul bin meint er das er mich nicht dalassen will was ich irgendwie nicht verstehe warum dürfen andere wiederholen aber ich nicht nur weil ich "potenzial" habe

@Zentor2002

Das könnte allerdings der Knackpunkt sein:...er weiß das ich faul bin...

Das ist nämlich genau das, was mit förderungswillig und förderungswürdig gemeint ist. Andere dürfen wiederholen, weil sie trotz schwacher Leistungen eben fleißig und zuverlässig sind.

Das wird in der Konferenz sehr gründlich beraten. Man will keinen Schüler, der zwar "kann" (=Potenzial), der aber den Betrieb aufhält. Und da man das nicht muss, wird der Antrag abgelehnt werden.

Vorschlag: Du weist durch dein Arbeitsverhalten ab sofort (= Freitag, 03.05.2019) nach, dass du unendlich fleißig bist.

@Nadelwald75

Sowas zählt doch eigentlich nur wenn man freiwillig die 10te klasse Wiederholt wohne in Bayern fals das was ändert

@Zentor2002

Genau! - Denn wenn du nach der 10. Klasse diese Klasse wiederholen willst, dann ist das freiwillig. Du musst es ja nicht. - Aber die Schule muss dich auch nicht behalten. Das hängt dann von deinem Leistungswillen ab.

@Nadelwald75

Ja aber ich wiederhole ja nicht freiwillig wenn ich durchfalle ich wiederhole weil ich kein abschluss hab bzw nicht den abschluss für die schule

@Zentor2002

Nochmal zur Wiederholung: Wenn du das 10. Schuljahr durchlaufen hast, dann ist deine Schulpflicht an der Vollzeitschule zu Ende und keine Schule muss dich behalten oder aufnehmen. Wenn du "förderungswillig und förderungswürdig", also fleißig und zuverlässig bist und das bisher nachgewiesen hast, dann können die Eltern einen Antrag auf Verlängerung der Schulpflicht stellen.

Der wird genehmigt, wenn du das bist.

Der wird nicht genehmigt, wenn du faul warst oder bist, völlig egal, ob du das freiwillig oder unfreiwillig machst, völlig egal, welche Gründe du hast.

Ja mein lehrer ist allgemein son chilliger typ der hat kein bock das leute aus seiner klasse sitzen bleiben aber wenn er schon selber sagt das 4 leute aus meiner klasse sitzen bleiben müssen weil sie zu dumm sind aber bei mir das potenzial sieht das ich die abschlussprüfung etc schaffe mich zu 100% nicht wiederholen lässt (Der Lehrer ist nur mein Klassenleiter)

@Zentor2002

Als Lehrer würde ich tatsächlich einen Schüler, der dumm ist, jederzeit fördern, wenn er sich Mühe gibt. Ich würde das nicht bei einem Schüler, der zwar Potenzial hat, aber nichts tut.

@Nadelwald75

Aber ich mache ja extra nichts das ich die 10 wiederholen muss das ist ja das Ding ich falle sozusagen extra durch nur um die 10te zu wiederholen

@Zentor2002

Dafür zu sorgen, dass man extra durchfällt, ist aber der Grund, weshalb die Schule sagen kann: Den wollen wir nicht. Und das darf sie.

Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du lebst, aber meines Wissens hättest du (zumindest in Hessen) sehr wohl das Recht, die Prüfungen und das Jahr zu wiederholen, sofern du zuvor noch nie wiederholt hast oder 18 bist. Rufe einfach bei dir im Schulamt an, die wissen da bestens bescheid. ;) Selbst wenn das nicht ginge, kann man in einer Berufsfachschule den Abschluss nachholen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Auf der Realschule bei übergang von der 9ten auf die 10te Klasse hat man eigentlich automatisch einen Abschluss, und zwar den Hauptschulabschluss.. Also ohne Abschluss gehst du wenn schonmal nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja aber ich habe doch trozdem das recht die 10te zu wiederholen

@Zentor2002

Das Recht hast du leider nicht - und keine Schule muss dich nehmen. Lies mal meine Anwort.

Wenn du aufgrund deines Alters nicht mehr Schulpflichtig bist ja

Du hast doch einen Abschluss- wenn du das schon nicht weißt - au weia.

Also ja ... sie dürfen

Doch weiß ich aber ich verstehe halt immernoch nicht warum die mich einfach entlassen dürfen natürlich habe ich mein hauptschulabschluss aber warum haben dann so viele menschen die 10 wiederholt

@Zentor2002

Ich könnte mir denken, dass deine Leistungen so schlecht sind, dass die Schule eine eklatante Steigerung von dir nicht erwartet.

Du hast deine 10 Jahre Vollschulzeit erreicht, jetzt kannst du auf eine Berufsschule/Berufskolleg und dort vielleicht den Realschulabschluss nachholen