Darf die Schule mich rauswerfen?

6 Antworten

Wenn du das 10. Schuljahr hinter dir hast, dann hast du zunächst mal deine Vollzeitschulpflicht erfüllt. (Es geht dann weiter bis zum 18. Lebensjahr mit Berufsschule oder anderen Wegen.)

Wenn du das Klassenziel nicht erreicht hast, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Du erhältst einen Vermerk: ....hat einen dem Hauptschulabschluss der Klasse 10 gleichwertigen Abschluss erworben.... (Regelung NRW) und wirst entlassen.
  • Die Eltern stellen an die Konferenz einen Antrag auf Verlängerung der Schulpflicht, und du wiederholst die 10.

Dieser Antrag wird aber nur genehmigt, wenn "der Schüler förderungswillig und förderungswürdig ist". Wenn du also bisher gezeigt hast, dass du trotz schwacher Leistungen lernbereit , diszipliniert und zuverlässig in allen Punkten warst, klappt das - sonst aber nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du lebst, aber meines Wissens hättest du (zumindest in Hessen) sehr wohl das Recht, die Prüfungen und das Jahr zu wiederholen, sofern du zuvor noch nie wiederholt hast oder 18 bist. Rufe einfach bei dir im Schulamt an, die wissen da bestens bescheid. ;) Selbst wenn das nicht ginge, kann man in einer Berufsfachschule den Abschluss nachholen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Auf der Realschule bei übergang von der 9ten auf die 10te Klasse hat man eigentlich automatisch einen Abschluss, und zwar den Hauptschulabschluss.. Also ohne Abschluss gehst du wenn schonmal nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du aufgrund deines Alters nicht mehr Schulpflichtig bist ja

Du hast doch einen Abschluss- wenn du das schon nicht weißt - au weia.

Also ja ... sie dürfen