Darf die Kanalrohrreinigung auf die Mieter umgelegt werden?

7 Antworten

Die Kosten für eine Kanalrohrreinigung im Haus, im Hausgrundstück und im Abwasserrohr auf öffentlichem Grund bis zum Anschlus an den öfentlichen Entwässerungskanal dürfen auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Umlage von Entwässerungskosten im Mietvertrag rechtsgültig vereinbart ist. In der Regel erfolgt diese Vereinbarung indirekt in Form eines Verweises auf die "Betriebskostenverordnung".

Die gesamten Kanalrohrreinigungskosten können immer - unter den vorgenannten Voraussetzungen -  umgelegt werden, egal ob der Verursacher ermittelt werden kann oder nicht.

Kann der Verursacher ermittelt werden, dann natürlich nur auf den.

 

 

Die Kosten der Kanalreinigung sind keine Betriebskosten im Sinne der Definition in der Betriebskostenverordnung. Wenn hier der Vermieter meint, er könne das unter sonstige BK unterjubeln, irrt er. Es reicht nicht aus "sonstige BK" anzugeben sondern diese müssen konkret untersetzt werden mit der namentlichen Benennung derselben. So oder so, ist nicht zu zahlen. Die Position von der Nachzahlung rausrechnen. Den Rest, wenn in Ordnung aber bis 30 Tage nach Zugang der Abr. spätestens zahlen. Ab Zugang der Abrechnung hast du exakt 12 Monte Einspruchsfrist, auch wenn irgendwas unrechtmäßig gefordert und bezahlt wurde. "Bezahlt ist bezahlt" ist überholt durch Rechtsprechung und so nicht mehr geltend.

Max0203 
Fragesteller
 13.01.2012, 16:14

Ok, und wie schaut es aus wenn im Mietvertrag steht das Kanalkosten zu zahlen sind?? ist das den rechtens??

albatros  14.01.2012, 10:18
@Max0203

Eine evtl. "Kanalgebühr" (Grundgebühr) ist wenn vereinbart, zu zahlen. Das hat aber nichts mit der Kanalreinigung zu tun, deren Kosten hier zusätzlich abverlangt werden.

Max0203 
Fragesteller
 16.01.2012, 09:20
@albatros

Wo kann man sowas nachlesen??

albatros  16.01.2012, 09:47
@Max0203

Was konkret meinst du mit "sowas"?

Wenn in den Nebenkosten laut Mietvertrag vereinbart wurde z.B. Kosten für Entwässerung, dann kann euer VM mit Urteil vom BGH VIII ZR 221/08 die Kosten einklagen. Warum wird immer wieder versucht, Kosten abzuwenden, welche durch die Mieter selber verursacht worden sind. Was soll denn der VM tun? In Zukunft sollte er vielleicht nach freiwillige Mieter fragen, die die Rohrverstopfung verursacht haben, damit die diese selbst beheben. Um welchen Geldbetrag geht es denn in der Abrechnung ???? 30€ ???? Eine Anfechtung der BKA bzw. nichbezahlen bringt nur Aggressionen gegeneinander. Sachlich bleiben und mit dem VM reden wie man gemeinsam NK senken kann. Diese Geiz ist geil - Mentalität unserer Bevölkerung zersplittert unser eigenes Volk, da keiner mehr sieht wie was zusammenhängt, sondern es wird nur noch "meins,ich hab, ich kann" gesehen. Es kommt in diesem Fall klar auf die Formulierung im Mietvertrag an und ist mit hoher Sicherheit so geschrieben, daß es eingeklagt werden kann. Die Kosten des Verfahrens kommen noch hinzu.

Max0203 
Fragesteller
 16.01.2012, 09:19

Tolle Antwort, nichts tun, Kopf in den Sand und bezahlen. So ist es sicherlich am besten Streit aus dem Weg zu gehen, aber wenn mein VM schon diese Kosten unter sonstige Betriebskosten vergräbt dann denke ich tut er das nicht ohne Grund. Dennoch danke für die Antwort.

BauManne  16.01.2012, 19:36
@Max0203

Sorry, leider nicht so rüber gekommen wie gemeint. Nicht den Kopf in den Sand stecken. Sicher gibt es schwarze Schafe unter Abrechnern ( auch Hausverwalter) welche Kosten umlegen nur um eine positive Bilanz zu ziehen. 1. Nebenkosten prüfen vor Ort beim Abrechner, die Unterlagen sind / sollten ein-seh-bar sein. Man sollte vorher sich mit der Materie auskennen und in so einem Fall gezielt suchen. Verständlicherweise kann der Abrechner nicht jeden einzelnen Nutzer die kompletten Unterlagen jedes Jahr zeigen. Doch bei begründetem Mißtrauen sollte das Gespräch mit dem Abrechner Grundlage vor weiteren Schritten sein. Ein Einspruch kommt gleich >was hast du da für Scheiß gerechnet, daß zahl ich dir nicht< Leider eine sehr verbreitete Mentalität und die Reaktion des Abrechners ist vorprogrammiert. Also im Gespräch Reaktion abwarten und kurzfristig um Einsichtnahme und Erklärung bitten. Wenn er ochsig ist, dann geht es leider nicht anders. Das Recht im juristischen Sinne bekommt sowieso der, wo es gekonnter anstellt. Man kann es nicht zahlen und es geht auch, oder andersrum und man verliert. Es ist da ein großes Stück menschliche " Chemie " dabei.

Sorry, aber ich kenne die Position "Sonstige Kosten" in der Betriebskostenverordnung nicht. Ich würde als Mieter nur die vereinbarten NK bezahlen. Um den Rest soll sich doch der VM kümmern.

Max0203 
Fragesteller
 13.01.2012, 14:41

deswegen habe ich auch Einspruch eingelegt, und dann kam raus, dass die Kosten für Kanalrohrreinigung sind.

albatros  14.01.2012, 10:19

Doch, dort steht unter 17. "Sonstige Betriebskosten".

Ja, wenn die Verstopfung zugeodnet werden kann, wenn nicht, dann hat der VM die Kosten

Max0203 
Fragesteller
 13.01.2012, 14:42

Und wenn sie nicht zugeordnet werden kann, darf er sie dann nicht auf alle umlegen??