Wohnungsbesichtigung - wie oft und wann?

14 Antworten

Besichtigungsrecht des Vermieters:

Die Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig erfolgen. Mindestens 24 Std. werden als angemessen angesehen. Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminverabredung verlangt werden, wenn 4 Tage zwischen Verabredung und Termin liegen.

Der Vermieter darf aber von seinem Recht nur schonend Gebrauch machen und muss auf den Mieter Rücksicht nehmen. Der Mieter kommt seinen Pflichten nach, wenn er einmal wöchentlich während drei Vormittagsstunden und nur in Eilfällen noch an einem weiteren Tag den Vermieter nach Voranmeldung in die Wohnung einlässt.

Nach Auffassung des AG Köln muss der Vermieter einen vom Mieter angebotenen Besichtigungstermin für Samstags akzeptieren, er kann nicht einen Termin von Montag bis Freitag verlangen.

In keinem Fall darf der Vermieter ohne konkreten Grund eine Besichtigung verlangen. Grundsätzlich hat der Mieter aus Art. 13 GG ein Recht auf seins Privatsphäre ( BVerfG WM 93, 377).

Dazu noch folgendes: Enthält der Mietvertrag über ein Besichtigungsrecht nichts, hat der Vermieter grundsätzlich kein Recht, die Wohnung des Mieters zu betreten (AG Ibbenbüren WM 98, 751).

eine schöne und korrekte urteilssammlung. bleibt zu ergänzen daß der mieter auch aus beruflichen verpflichtungen verhindert sein kann.

Also, ich kann dir nur sagen, dass der Vermieter nie ohne Erlaubnis des aktuellen Mieters während dessen Abwesenheit in die Wohnung gehen darf. Auch nicht zu Besichtigungszwecken. Der Mieter ist jedoch dazu verpflichtet, dem Vermieter zu angemessenen Zeiten die Wohnung für Besichtigungen zur Verfügung zu stellen (z.B. nach Vereinbarung einen termin am Nachmittag pro woche oder ähnliches), damit dieser ausreichend Gelegenheit hat, einen Nachmieter zu finden...

Verpflichtet ist der Mieter dazu nur, wenn im Mietvertrag ein Besichtigungsrecht vereinbart wurde, ist dies nicht der Fall, hat der Vermieter kein Recht auf eine Wohnungsbesichtigung, egal zu welchem Zweck.

Besichtigungstermine muss man vorher ausmachen. Du entscheidest dann, ob Du dabei sein willst oder ob es Dir vielleicht sogar Recht ist, wenn Du den Zirkus nicht mitmachen willst. Das würde ich aber nur raten, wenn Du dem Vermieter sehr vertraust und auch schon die meisten Sachen aus der Wohnung sind und Du vielleicht bloß noch da schläfst. Wie oft ist nicht geregelt, es ist von "angemessen" die Rede. Einmal die Woche ist wohl hinzunehmen. Lade am besten Deinen Vermieter auf einen Kaffee ein und rede ganz ruhig und normal mit ihm. Es ist im eigenen Interesse des Vermieters, wenn die Wohnung nicht nach Saustall aussieht - und ganz ehrlich, das tut sie doch bei den meisten Leuten, wenn wer einfach reinplatzt. Oder man stelle sich vor, einer will eine Wohnung mieten und der bisherige Mieter öffnet im Bademantel und man besichtigt dann neben einem Halbnackten. Das ist doch für alle unangenehm. Man sollte das nicht unterschätzen, viele nehmen eine Wohnung nicht oder wollen den Preis drücken, wenn z.B. bloß mal der Müll nicht runtergebracht ist. Ein Vermieter will sein Objekt immer in bestmöglichem Zustand herzeigen! (Vielleicht hat er aber selbst noch nicht dran gedacht, also besser mal mitsammen sprechen.) Rede auch wegen der Zeiten - übrigens sollten ja auch die meisten zukünftigen Mieter berufstätig sein, die werden ja wohl kaum alle auf einen Besichtigungstermin um sagen wir montags um 10:30 bestehen. Er soll auch aufschreiben / aufgeschrieben bekommen, wann es bei Dir gar nicht geht. Man muss sich ja nicht auf Biegen und Brechen genau dann den einen Termin mit dem Interessenten ausmachen. Und gleich mehrere Familien/Paare etc. auf einmal einzuladen, ist auch sowohl für ihn als auch für Dich eine gute Idee. Für ihn ist es ja auch mit Mühe verbunden. 

Es gibt keine Bestimmungen wie oft die Wohnung besichtigt werden können. Aber ohne Erlaubnis oder Anwesenheit der Mieter kann der Vermieter nicht die Wohnung zeigen.

hier steht so ziemlich alles zu Rechten und Pflichten von Mietern...

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps

wenn, dann ist es gut verstekt. sieh dir dagegen mal die antwort von malkia an, die ist kompetent und vorbildlich.

@Obelhicks

sorry, man muss sich schon damit beschäftigen... ;-)