Umlage von Strassenbaukosten

4 Antworten

es ist korrekt, die kosten werden auf die anwohner umgelegt. in der regel spricht man aber von anliegern. damit sind aber nicht die mieter gemeint.

straßenbaukosten oder kanalanschlüsse sind baukosten, die der eigentümer allein tragen muß. ansonsten würde er mit umlage und miete doppelt kassieren, was der gesetzgeber ausdrücklich ausschließt.

umlagefähige kosten sind in der II.BVO geregelt, und straßenbaukosten zählen eindeutig nicht dazu, sind allein aus diesem grund ebenfalls von einer umlage ausgeschlossen.

Normalerweise können solche Kosten nur bei Ersterschließung auf den Besitzer umgelegt werden, es sei denn es wäre eine Privatstraße. Der Vermieter darf dies nie auf den Mieter umlegen, ebensowenig wei eine Dacherneuerung, Fassadenanstrich usw.

falsch. nicht selten kommen die rechnungen erst 20 jahre später.

selbst an einer privatstraße angeschlossene grundstücke sind ja irgendwo an eine öffentliche straße angeschlossen.

@Obelhicks

die kommen nur dann später wenn die Arbeiten noch nicht abgeschlossen waren, weil z.B Beipiel noch keine Decke drauf war

Eigentlich nicht! Das ist doch Sache der Grundstückseigentümer! Wäre aber möglich das dein Vermieter versucht, die Kosten auf anderem Wege bei seinen Mietern wieder hereinzuholen!

Nein, darf er nicht.

stimmt