Rasenpflege nicht im Mietvertrag, dennoch Kosten?
Guten Tag! Ich wohne seit 13 Jahren in einem Mietshaus. Über die Jahre hat mein Vermieter den Garten (Rasenpflege) selbst übernommen und nie etwas in Rechnung gestellt. In meinem Mietvertrag steht nichts dazu. Bei Straßenreinigung und Rasenmähen steht ein schlichtes "selbst" Vor Jahren hatte er noch eine Hausverwaltung und die hatte auf einmal Kosten für Rasenmähen in die NKA einbezogen. Wir Mieter haben dagegen Wiederspruch eingelegt, mit der Begründung dass dies nicht explizit im Mietvertrag vereinbart wurde. Im letzten Jahr hat der Vermieter nun eine Firma zur Rasenpflege beauftragt und mir 96 Euro (Wohneinheit) als Gartenpflege berechnet. Ist das rechtens?
5 Antworten
Ich würde das ja so interpretieren, dass Du dieser "selbst" bist, nicht der Vermieter?! Selbst wenn Du aber der wirklich der "selbst" bist, muss er Dich und die anderen Mieter auffordern, das zu übernehmen. Einfach so auf einmal Kosten in Rechnung zu stellen ist nicht ganz fair.
Andererseits ist es auch nicht fair, kostenlose Leistungen zu erwarten.
Zudem ist es nicht klug, einen Vermieter, der solche Leistungen jahrelang ohne Dank erbracht hat, durch Nichtzahlung zu verärgern. Als Folge darf man dann gerne mit der maximal möglichen Mieterhöhung rechnen. Möchte man das?
Wenn man höflich und respektvoll aufeinander zugeht wird sich da für alles eine Lösung finden. Zumindest weist nichts an Deiner Fragestellung darauf hin, dass Dein Vermieter ein "linker Vogel" ist.
Grundsätzlich dürfen die laufenden Kosten für die Gartenpflege als Nebenkosten voll auf die Mieter umgelegt werden. Voraussetzung ist aber dafür, dass die Gartenpflege als Nebenkostenart im Mietvertrag vereinbart wurde - entweder ausdrücklich aufgeführt oder unter Hinweis auf die BetrKV.
Nicht mal auf die BetrKV muß mehr verwiesen werden.
Inzwischen darf man Kosten in der Nebenkostenabrechnung aufführen die vorher nicht abgerechnet wurden, Hauptsache im Mietvertrag sind Betriebskosten vereinbart.
Falsch.
1. Das dürfte man nur, wenn eine Klausel über derartige Änderungen oder ausdrückliche Bezugnahme auf gesetzliche Bestimmungen zu den Betriebskosten mietvertraglich vereinbart wäre.
2. es sich hierbei um neu hinzugekommene Kostenarten handelt.
BGH, Urteil vom 27.9.2007, Az: VIII ZR 80/06
G imager761
Nein, das ist nicht rechtens. Es muss im Mietvertrag stehen unter Gartnpflege! Alles andere ist Sache des Vermieters und geht dich nichts an!
Für die berechtigte Umlage von Betriebskosten reicht es aus wenn im Mietvertrag steht das der Mieter die Betriebskosten trägt.
Eine detaillierte Auflistung ist nicht nötig.
Komplett falscher Gedankengang! Besser ausgedrückt: Nein! Weisst du überhaupt, was ein Mietvertrag bedeutet?
Aus dem BGH-Urteil vom 10.2.2016, AZ: VIII ZR 137/15
Zur Umlage von Betriebskosten genügt es, dass der Mieter nach dem Mietvertrag "die Betriebskosten" zu tragen hat
Weisst du überhaupt, was ein Mietvertrag bedeutet?
Und ob.
Weißt Du es?
Du meinst wohl auch, es gilt was vereinbart ist bzw. was im Mietvertrag steht.
Das stimmt aber nicht immer.
Manchmal sind Vereinbarungen unwirksam oder wie hier müssen die Sachen nicht aufgelistet sein.
Die Vereinbarung das Betriebskosten zu zahlen sind reicht aus.
Im Mietvertrag müssen nicht alle umlegbaren Betriebskostenarten aufgelistet sein.
Es reicht wenn dort, sinngemäß, steht das der Mieter die Betriebskosten trägt.
Dann gelten alle Betriebskosten, u. a. der Gartenpflege, als vertraglich vereinbart.
Nein, definitiv falsch!
Der BGH ist da anderer Meinung
BGH, Urteil vom 10.2.2016, AZ: VIII ZR 137/15
Es ist trotzdem definitiv falsch, dass der VM neuerdings die Gartenpflegerechnung einer beauftragten Fremdfirma anteilig umlegen darf, die er bislang selbst ohne Kostentragungspflicht seiner Mieter erbrachte und ausdrücklich als keine umlagefähige BK-Art mietvertraglich auswies.
Ja irgendwie hast Du recht, und ich möchte das gute Verhältniss zu meinem Vermieter auch nicht belasten. Aber ich werde ihn vllt. darauf hinweisen und dazu sagen, dass ich Verständniss für die Maßnahme habe. Wir sind allerdings 6 Parteien und nur 2 haben einen alten Mietvertrag mit "selbst" Weiterhin stört mich, dass er in den NK immer 70m² berechnet obwohl im Mietvertrag 68 stehen. Über die JJahre summiert sich da einiges....