Darf die Hausratversicherung 40% vom Schaden abziehen, wenn ich keine Wernachweise habe?

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Ja, das dürfen die so einfach. Du darfst natürlich immer noch den Beweis antreten, dass die Sachen einen höheren Wert hatten. Nach den Bestimmungen / Bedingungen Deines Versicherungsvertrages bist Du zum Vollbeweis verpflichtet. Du musst also beweisen, dass alle von Dir behaupteten Sachen am Schadentag dort vorhanden waren, und musst auch den Wert der Sachen belegen können. Gelingt Dir das, wird Dein Versicherer natürlich komplett bezahlen.

Ja, das dürfen die.

Dafür kann es 2 Gründe geben.

  1. Du hast eine uralte Hausratversicherung, oder noch aus DDR-Zeiten, die noch zum Zeitwert zahlt.

  2. Die Hausrat zahlt (wie es die Regel ist) zum Neuwert/Widerbeschaffungspreis. Aber Du kannst nicht beweisen, dass die Sachen damals so teuer waren, wie Du beschrieben hast, weil Du keine Anschaffungsbelege hast. UND Du hast Dir die Dinge auch noch nicht neu angeschafft. Dann darf die Versicherung tatsächlich so viel abziehen. Schaffst Du Dir die Dinge allerdings neu an (in gleicher Art und Güte) zahlt Dir die Versicherung auch im Nachhinein noch die Differenz, wenn Du denen die neue Anschaffungsrechnung einreichst.

Das sollte auch so im Schreiben stehen, was Du erhalten hast. Ansonsten rufe den Schadenssachbearbeiter, der für den Fall zuständig ist mal an, und frag nach.

seelenraueber 
Fragesteller
 29.01.2014, 20:32

Hab jetzt die Info bekommen, dass ich auch die 40% Abzug nicht ersetzt bekomme, selbst wenn ich mir die Sachen neu anschaffe. Die Versicherung meinte, dass ich aufgrund der fehlenden Wertnachweise nicht beweisen kann, dass die Sachen so teuer waren, bzw das sie überhaupt mir gehörten. Daher wäre die Versicherung (nach deren Aussage) nicht mal dazu verpflichtet mir überhaupt Schadenersatz zu leisten. Kann ja nur froh sein, das mir die Bude nicht abgebrannt ist. Dann wären nämlich alle vorhandenen Belege auch verbrannt und ich würd nichts bekommen. Schlate jetzt den Anwalt ein, weil damit kann die Versicherung ja nicht durchkommen.

Wird wohl nur der Zeitwert ersetzt. Deswegen auch der Abzug.