Ehemann hat Schulden,kann man bei Ehefrau pfänden!

7 Antworten

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nein kann er nicht allerdings muss man nachweisen das die sachen welche er pfänden will der ehefrau gehören...rechnung oder so wo ihr name vermerkt ist

Ich arbeite auf nem gericht..!!doch er kann die ehefrau pfänden nach einem jahr ehe!!alles was seines ist ist auch deines und alles was deines ist ist auch seines das heisst er kann dir auch die sachen weg nehmen aber nur wenn ihr zusammen wohnt!!!

@partypuppi

wenn du auf einem gericht arbeiten würdest, würdest du jetzt nicht so ein müll schreiben

@voti1972

...wenn die Gegenstände nicht aus der Zeit vor der Ehe stammen (Oma hat uns viel gekauft) und die Eheleute im Güterstand der Gütergemeischaft leben, dann ist das bei weitem kein Müll, sondern vollkommen richtig...

Kann er nicht, wenn es sich um Schulden vor der Ehe handelt. Und die Sachen müssen dir allein gehören, das musst du nachweisen können. Auch bei geschenkten Dingen müssen sie nur dir geschenkt werden und nicht euch gemeinsam als Paar.

...wenn die Frage ist, ob der Gerichtsvollzieher die Gegenstände pfänden kann, muß die Antwort grundsätzlich ja lauten. Es ist nicht Aufgabe der Gerichtsvollziehers, sich Gedanken über die Eigentumsverhältnisse bezüglich pfändbarer Gegenstände zu machen. Es ist dann Sache der zu Unrecht gepfändeten Person sich ihr Eigentum, mittels einer sog. Vollstreckungsgegenklage, vom Gläubiger wieder aus der Pfändung zu holen. In aller Regel sind aber auch Gerichtsvollzieher Menschen. Wenn man also mit ihm redet und die Eigentumsverhältnisse aufzeigt, dann kann er Rücksicht nehmen...

sie hat doch geschrieben das belege für den nachweis vorhanden sind, also wo ist das problem???? Was ihr gehört kann er nicht pfänden wenn sie es nachweisen kann ,damit müsste die diskussion beendet sein

@voti1972

...das Problem liegt in der klaren Aufgabenstellung der Gerichtsvollzieher. Karrikierend gesagt, ist ein Gerichtsvollzieher "ein Vakuum mit zwei Ohren". Seine Aufgabe ist ausschließlich die Mobiliarvollstreckung und nicht die Klärung von Eigentumsverhältnissen...

Ja, kann er.

nein kann er nicht da sie belege hat

Also noch mal ganz in ruhe, wenn du nachweise hast das die sachen dir gehören, kann er nicht pfänden, egal ob du es vor oder nach der ehe gekauft hast..das ist auch ein grund warum ich jeden immer raten würde nix für den anderen auf pump zu kaufen und mit dem eigenen namen dafür zu unterschreiben, denn bei einer trennung zahlt immer derjenige welcher die schulden gemacht hat....ganz egal ob verheiratet oder nicht